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D.C.S.P. - Artenschutz aktuell

Das Dokumentationszentrum für Artenschutz D.C.S.P. stellt hier aktuelle Artenschutzprobleme vor, welche uns ein besonderes Anliegen sind.


4.) Der Große Weiße Hai

whAntrag von Australien und den USA um Aufnahme von Carcharodon carcharias in den Anhang I in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikel II, §1 (Prop.11.48)

Der Große Weiße Hai, populär gemacht durch einen reißerischen Film, der diesen wichtigen Prädator als teuflische Bestie hinstellte, hatte zur Folge, daß er seit dem Erscheinen des Filmes massenhaft gejagt wurde. Jeder "sportlich" Hochseefischer machte Jagd auf ihn. Sein schreckliches Gebiss mußte als Wohnzimmerzirde für die "Männlichkeit" seines Fängers zeugen.Dieser "Machowahn" hat bewirkt, daß der Bestand in den letzten zehn Jahren um 20% abgenommen hat. Tendenz weiter fallend.

Auf der Artenschutzkonferenz in Gigiri in Kenia (Cop.11) kam es zu sehr emotionalen Diskussionen und die Abänderung, die Art nur in den Anhang II aufzunehmen. Es wurden 3 Fürsprecherländer und 3 Gegensprecherländer zur Stellungnahme gebeten. Kenia, Portugal (als Sprecher für die EU) und Neuseeland unterstützten mit teils sehr guten Argumenten den Antrag, Panama, Japan und Singapur machten den Antrag schlecht. Island als eines der rücksichtslosen Naturnutzerländer, brachte auch noch die Politik ins Spiel, und stellte den Antrag auf geheime Abstimmung, wohl wissend, daß viele Staaten nur darauf warteten, den Antragstellern eins "auszuwischen". Sachargumente und wissenschaftliche Argumente gingen so im politischen Ränkespiel unter. 51 Länder stimmten dafür, 47 dagegen, 8 enthielten sich der Stimme, 1 Stimme war ungültig. Da die 2/3 Mehrheit nicht erreicht wurde, war der Antrag abgelehnt, sehr zur Enttäuschung der vielen gerade im Haischutz engagierten NGO's.

Es ist zu erwarten, daß in ein zwei Jahren die Gesamtpopulation um weitere 10 % sinkt und dann das ökologische Gleichgewicht schon empfindlich gestört ist. Anscheinend muß eine Art zuerst schon empfindlich gefährdet sein bevor man sich dann endlich zur Unterschutzstellung entschließt. Es wird daher unumgängliche Pflicht sein diesen Antrag solange zu stellen, bis er endlich die nötige 2/3 Mehrheit bekommt. Es ist zu hoffen, daß dieser Antrag schon wieder bei der nächsten Artenschutzkonferenz in Santiage de Chile erneut gestellt wird. Die CITES-Mitgliedsstaaten sollten dann wenigstens die Aufnahme in den Anhang II von CITES massiv unterstützen.
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