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D.C.S.P. - Artenschutz aktuell

Das Dokumentationszentrum für Artenschutz D.C.S.P. stellt hier aktuelle Artenschutzprobleme vor, welche uns ein besonderes Anliegen sind.


6.) Der Riesenhai

rhAntrag von Großbrittannien um Aufnahme von Cetorhinus maximus in den Anhang II (Prop.11.49)

(375 US$/t), die Haut, sein Fleisch (1 US$/ kg) und die Knorpeln sind begehrte Handelsprodukte. Auf Grund der zu großen Naturentnahme ist diese Art in allen Gewässern in ihrem Bestand bereits angegriffen. So sind die Bestände bereits um 50 bis 90 % zurückgegangen. Ausdrücklich ist festzustellen, dass diese Art für die Ernährung der Menschen nicht wichtig ist, Produkte daraus sind vielmehr als einen Luxusartikel zu betrachten.

Nachdem die beiden vorhergehenden Haiarten so kläglich durchgefallen waren, wurde über den Riesenhai nur mehr kurz debattiert. Zur großen Verblüffung aller erzielte diese Art das beste Ergebnis für einen Schutz. 62 Länder sprachen sich für den Schutz aus, 39 Staaten waren dagegen (8 zu viel), 6 enthielten sich der Stimme. Auf Grund dieses knappen Ergebnisses und der nicht ausreichenden Diskussion erreichte Großbrittanien eine Wiedereröffnung der Debatte im Plenum. Nach hitziger Diskussion kam es über Antrag Singapurs zu einer geheimen Abstimmung. 67 Staaten befürworteten den Antrag, 42 waren (9 zu viel) dagegen, 8 haben sich der Stimme enthalten. Zusammenfassend darf bemerkt werden, dass alle 3 Haianträge unter der Politik ebenso zu leiden hatten wie unter der Tatsache, dass insbesondere Norwegen und Japan nicht mit ihren "Walschutzaufhebungsanträgen" und Kuba nicht mit dem "Meeresschildkrötenschutzaufhebungsantrag" durchgekommen sind. So haben insbesondere diese 3 Länder Lobbying gegen die 3 Haischutzanträge betrieben. Es ist traurig miterleben zu müssen, wie kommerzielle Interessen, oft durch Korruption unterstützt, sich durchsetzen.

D.C.S.P. meint daß dieser Antrag, sollte er bei der nächsten Artenschutzkonferenz in Santiago de Chile erneut gestellt werden, die größte Aussicht auf Erfolg hat. Vor allem müssen noch genauere Daten die Schutzwürdigkeit dieser Art belegen. Die CITES-Mitgliedsstaaten sollten dann die Aufnahme in den Anhang II von CITES massiv unterstützen.
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