AKTUELLE
ARTENSCHUTZINFORMATIONEN
D.C.S.P. stellt hier aktuelle
Artenschutzprobleme vor, welche D.C.S.P. ein besonderes Anliegen
sind.
INHALTSVERZEICHNIS
1.) Amphibien in der menschlichen Ernährung.
2.) Der Chinesische Glücksbaum
5.) Der Walhai
6.) Der Riesenhai
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| © D.C.S.P. Josef Schmuck | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Konsequenzen des Froschkonsums * den Hunger der meist ohnehin hungernden
Bevölkerung in den Ursprungsländern noch größer macht
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| Antrag von China um Aufnahme von Camptotheca acuminata in den Anhang II in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikel II, §2(a). (Prop.11.58) | |||
| Dieser zu den Hartriegelgewächsen gehörende Baum wächst ausschließlich am südlichen Yangtse-Fluß in China. Es dürften noch etwa 4.000 Wildpflanzen existieren. Jährlich wird etwa 1.000 kg reines Camptothecin, der alkaloide Wirkstoff dieses Baumes, exportiert, dazu noch 500 kg naturgetrocknete Samen. |
Die Art wird
innerhalb und außerhalb Chinas kultiviert. Allein in den USA gibt
es etwa 20.000 Jungpflanzen. Camptothecin soll gegen AIDS helfen, Magen-,
Blasen-, und Rectumkrebs wird ebenso damit behandelt wie Erkrankungen
der Leukozyten.In China werden derzeit etwa 750.000 Exemplare, die mindestens
15 Jahre alt sind, kultiviert. Camptothecin läßt sich bisher
nicht synthetisch herstellen. Der Bedarf an dieser pharmazeutischen Substanz
wird immergrößer, daher nimmt auch der Druck auf die Wildpflanzen
immer stärker zu. China ist derzeit noch der einzige Produzent von
Camtothecin. Der derzeitige Kulturpflanzenbestand kann schon jetzt kaum
mehr den Weltbedarf decken. Der Antrag entsprach voll den Kriterien für
die Aufnahme in den Anhang II. |
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D.C.S.P. empfiehlt China diesen mehr als berechtigten Antrag bei der nächsten Artenschutzkonferenz erneut zu stellen und den CITES-Mitgliedsstaaten diese Art nicht zu vergessen und eine Aufnahme in den Anhang II von CITES entsprechend zu unterstützen. |
| 3.) Die Spaltenschildkröte | ||
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Antrag
von Kenya und den USA, Malacochersus tornieri |
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Die Spaltenschildkröte lebt in felsigem Gelände und versteckt sich bei Gefahr in Felsspalten. Ihre Bewegungen sind im Vergleich zu anderen Landschildkröten wesentlich schneller. Auch ihre Kletterkünste sind erstaunlich. Ihr Panzer ist im Gegensatz zu den anderen Testudiniden weich und elastisch. Diese Eigenschaft befähigt sie, sich in Felsspalten "aufzublasen" und sich so bei Gefahr festzuklemmen. |
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| © D.C.S.P. Josef Schmuck | ||
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Diese
"weiche" Landschildkröte kommt nur in Kenya und Tanzania
vor. Diese Art wird immer wieder im Tierhandel angeboten, auch in Österreich.
Obwohl die Art schwer haltbar ist (extrem temperaturempfindlich) wird
sie auf Grund ihres eigenartigen Aussehens von Terrarianern sehr begehrt.
Derzeit werden jährlich etwa 5.000 Exemplare der Natur entnommen
und exportiert, sowohl legal als auch illegal von den Anrainerstaaten.
Neben dem starken Handel ist auch noch der Habitatsverlust erschreckend.
Hinzu kommt, daß die Reproduktionsrate sehr gering ist, meist nur
ein Ei pro Gelege. Derzeit werden 400 US$ pro Exemplar bezahlt. Schon
1995 wurde vom CITES Standing Committe den Mitgliedsstaaten empfohlen
keine Importe dieser Art von Tanzania vorzunehmen. Nachzuchten gibt es
vereinzelt, sie sind aber für den Handel völlig bedeutungslos.
Es werden ausschließlich der Natur entnommene Exemplare gehandelt. |
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Antrag
von Australien und den USA um Aufnahme von Carcharodon carcharias |
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Der Große Weiße Hai, populär gemacht durch einen reißerischen Film, der diesen wichtigen Prädator als teuflische Bestie hinstellte, hatte zur Folge, daß er seit dem Erscheinen des Filmes massenhaft gejagt wurde. Jeder "sportlich" Hochseefischer machte Jagd auf ihn. Sein schreckliches Gebiss mußte als Wohnzimmerzirde für die "Männlichkeit" seines Fängers zeugen.Dieser "Machowahn" hat bewirkt, daß der Bestand in den letzten zehn Jahren um 20% abgenommen hat. Tendenz weiter fallend. |
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Auf
der Artenschutzkonferenz
in Gigiri in Kenia (Cop.11) kam es zu sehr emotionalen Diskussionen und
die Abänderung, die Art nur in den Anhang II aufzunehmen. Es wurden
3 Fürsprecherländer und 3 Gegensprecherländer zur Stellungnahme
gebeten. Kenia, Portugal (als Sprecher für die EU) und Neuseeland
unterstützten mit teils sehr guten Argumenten den Antrag, Panama,
Japan und Singapur machten den Antrag schlecht. Island als eines der rücksichtslosen
Naturnutzerländer, brachte auch noch die Politik ins Spiel, und stellte
den Antrag auf geheime Abstimmung, wohl wissend, daß viele Staaten
nur darauf warteten, den Antragstellern eins "auszuwischen".
Sachargumente und wissenschaftliche Argumente gingen so im politischen
Ränkespiel unter. 51 Länder stimmten dafür, 47 dagegen,
8 enthielten sich der Stimme, 1 Stimme war ungültig. Da die 2/3 Mehrheit
nicht erreicht wurde, war der Antrag abgelehnt, sehr zur Enttäuschung
der vielen gerade im Haischutz engagierten NGO's. |
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Antrag
von den USA um Aufnahme von Rincodon typus |
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Dieser größte Fisch der Erde lebt in allen warmen Meeren und ist überall selten. Wegen seines Fleisches und wegen seiner Flossen wird er bejagt und in Asien gehandelt. Der Weltbestand ist derzeit als bedroht zu bezeichnen, die Zahl der Tiere nimmt laufend ab, einige lokale Populationen sogar drastisch.Die Produkte und die Verwertung dieses Fisches sind nur ein teuer und höchst unnotwendiger Luxus. |
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Die Anreinerstaaten insbesondere Indonesien lehnten den Antrag auf der Artenschutzkonferenz in Gigiri in Kenia (Cop.11) ab. Es wurde vorgebracht, man sei nicht in der Lage Derivate zu identifizieren. Island, Norwegen, Kuba, Singapur, China, Japan, Korea äußerten sich alle negativ zum Antrag. Die gesamte EU (Portugal als Sprecher), Tschechien, die Phillipinen und Australien unterstützten den Antrag sehr gut. Island wollte eine geheime Abstimmung, was aber abgelehnt wurde. Die Handabstimmung ergab 51 Länder für den Schutz, 40 dagegen bei 13 Enthaltungen. Das Ergebnis war für die Artenschützer ernüchternd, denn nur 25 hätten dagegen sein dürfen, bei 51 Prostimmen. |
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| Antrag
von Großbrittannien um Aufnahme von Cetorhinus maximus in den Anhang II (Prop.11.49) |
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Dieser
riesige Fisch lebt im Atlantik und wird sehr stark bejagt. Die getrockneten
Flossen (300 US$/kg), Leberöl |
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Nachdem die beiden vorhergehenden Haiarten so kläglich durchgefallen waren, wurde über den Riesenhai nur mehr kurz debattiert. Zur großen Verblüffung aller erzielte diese Art das beste Ergebnis für einen Schutz. 62 Länder sprachen sich für den Schutz aus, 39 Staaten waren dagegen ( 8 zuviel), 6 enthielten sich der Stimme. Auf Grund dieses knappen Ergebnisses und der nicht ausreichenden Diskussion erreichte Großbrittanien eine Wiedereröffnung der Debatte im Plenum. Nach hitziger Diskussion kam es über Antrag Singapurs zu einer geheimen Abstimmung. 67 Staaten befürworteten den Antrag, 42 waren ( 9 zuviel) dagegen, 8 haben sich der Stimme enthalten. Zusammenfassend darf bemerkt werden, daß alle 3 Haianträge unter der Politik ebenso zu leiden hatten wie unter der Tatsache, daß insbesondere Norwegen und Japan nicht mit ihren "Walschutzaufhebungsanträgen" und Kuba nicht mit dem "Meeresschildkrötenschutzaufhebungsantrag" durchgekommen sind. So haben insbesondere diese 3 Länder Lobbying gegen die 3 Haischutzanträge betrieben. Es ist traurig miterleben zu müssen, wie kommerzielle Interessen, oft durch Korruption unterstützt, sich durchsetzen. |
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D.C.S.P. meint daß dieser Antrag, sollte er bei der nächsten
Artenschutzkonferenz in Santiage de Chile erneut gestellt werden, die
größte Aussicht auf Erfolg hat. Vor allem müssen noch
genauere Daten die Schutzwürdigkeit dieser Art belegen. Die CITES-Mitgliedsstaaten
sollten dann die Aufnahme in den Anhang II von CITES massiv
unterstützen.
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| 7.) Asiatische Vogelspinnen | ||
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Antrag
von Sri Lanka und den USA um Aufnahme aller Arten der Gattung Poecilotheria |
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Alle 13 kommen entweder in Südindien oder auf Sri Lanka vor. Alle Sri Lanka Arten sind lokal geschützt, die indischen Arten aber nicht. Da die Arten nur etwa100 Eier im Jahr legen, eine hohe Jugendmortalität durch Fressfeinde haben und die Art überhaupt kurzlebig ist, versteht es sich von selbst, daß sie auf zu starke Naturentnahmen besonders sensibel reagiert. Die Arten werden international gehandelt, insbesondere wurde nach dem Schutz der Gattung Brachypelma besonders auf diese Gattung ausgewichen. Laufend werden lokal geschützte Tiere aus Sri Lanka als indische Arten verkauft. Die Bestände sind schon angegriffen. Fast alle Arten können gut nachgezüchtet werden, so auch in Österreich. Sowohl lebend als auch gespießt werden die Tiere angeboten. Die Gattung erfüllt alle Kriterien für die Aufnahme in den Anhang II. |
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Indien
unterstützte als zweiter Anreinerstaat den Antrag und bestätigte
den fortgesetzten Schmuggel der Sri Lanka Arten. Die USA meinten sogar,
daß einige Arten alle Kriterien für eine Aufnahme in den Anhang
I besäßen. Beschämend war, daß die EU (vertreten
durch Portugal) und die Schweiz diesen Antrag ablehnten. Indien teilte
mit, daß sie die indischen Arten auch alle unter lokalen Schutz
stellen werden. Die Abstimmung ergab 49 Länder für den Schutz,
30 dagegen bei 27 (!!!) Enthaltungen. Es ist schade, daß so viele
Staaten sich überhaupt nicht dafür interessierten. Faktum
ist daß der Schmuggel mit diesen plakativen Arten nach wie vor floriert.
Eine legale Naturentnahme ist nicht möglich, denn nun sind alle Arten
lokal geschützt. Es ist daher nur anzuraten Indien und Sri Lanka
bei ihren Schutzmaßnahmen durch eine Aufnahme aller Arten in den
Anhang II von CITES zu unterstützen. |
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Es
wird wesentliche Aufgabe sein, Überzeugungsarbeit, insbesondere auch
in der EU zu leisten.
D.C.S.P. empfiehlt diesen gerechtfertigten Antrag unbedingt bei der nächsten Artenschutzkonferenz in Santiage de Chile erneut zu stellen. Die CITES-Mitgliedsstaaten sollten dann die Aufnahme in den Anhang I von CITES massiv unterstützen. |
| 8.) |
| [ZUM INHALTSVERZEICHNIS] |