CoP15
Empfehlungen
des
Dokumentationszentrums für Artenschutz
( D.C.S.P. )
zu den Anträgen, welche bei der
15. Konferenz der Vertragsstaaten in Doha (Qatar)
vom 13. - 25. März 2010 gestellt werden.
DOCUMENTATION CENTER FOR SPECIES PROTECTION
CENTRE DE DOCUMENTATION POUR LA PROTECTION DES ESPECES
CENTRO DE DOCUMENTATION PARA LA PROTECCION DE ESPECIES
Wielandgasse 44
A-8010 Graz
TEL.: (0316) 82 21 24
FAX: (0316) 81 21 24
MAIL: office@dcsp.org
www.dcsp.org
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FAUNA
CHORDATA
MAMMALIA
CARNIVORA
Canidae
Antrag 15.1 von der Schweiz als Verwahrstaat
Canis lupus
Wolf

Aufnahme der Anmerkung betreffend die Art Canis lupus, gelistet in den Anhängen I und II mit folgendem Wortlaut: „Ausschluß der domestizierten Hunde und des Dingos, welche unter den Namen Canis lupus familiaris und Canis lupus dingo angeführt sind.“
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Dieser Antrag kann nur unterstützt werden, da sowohl die Hunde als Haustiere und auch der australische Dingo nicht den Kriterien für eine Aufnahme in die Anhänge von CITES entsprechen.
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Felidae
Antrag 15.02 von USA
Lynx rufus
Rot-Luchs

Streichung aus Anhang II
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
Der Antrag auf Streichung des Rot-Luchses aus Anhang II wird seitens der USA nunmehr zum dritten Mal in Folge gestellt, auffallend dabei ist die sukzessive Abnahme der Datenqualität. Der Antrag wird demnach mit zunehmendem Alter nicht besser. Der in Nordamerika in mehreren Unterarten vorkommende Rot-Luchs ist die häufigste Katzenart Nordamerikas und besitzt eine weite Verbreitung. Der Gesamtbestand wird auf ca. 1 Million Individuen geschätzt. Diese Zahl ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, da die Populationsdichten des Rot-Luchses regional stark schwanken.
Interessant erschien bereits beim letzten Antrag auf der 14. Vertragsstaatenkonferenz, daß Angaben zu Handelsrelevanz und Exportmengen im vorliegenden Antrag nur über größere Zeiträume, nicht jedoch jährlich angegeben werden. Aus dem Antrag der 13. Vertragsstaatenkonferenz geht jedoch hervor, daß der Handel seit 2001 stark zugenommen hat. Im nun vorliegenden Antrag werden überhaupt keine neuen Handelsdaten vorgelegt. Auch aktuellere Studien zur Auswirkung der gestiegenen Bejagung werden nicht dargestellt. Es wird nicht belegt, ob diese steigende Nachfrage negative Auswirkungen auf die Populationen hat.
Das Hauptproblem liegt jedoch im „look-alike“-Problem, die handelsübliche Ware ist von anderen Luchs-Arten, vor allem von dem in vielen Ländern vom Aussterben bedrohten Europäischen Luchs (Lynx lynx), kaum zu unterscheiden. Bezeichnenderweise läuft ein beachtlicher Teil der gehandelten Pelze unter „Lynx sp.“ Daher ist jedenfalls anzuraten, den Rot-Luchs in Anhang II beizubehalten und den Handel weiterhin in kontrollierten und regulierten Bahnen zu belassen.
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Ursidae
Antrag 15.3 von den USA
Ursus maritimus
Eisbär
Transfer vom Anhang II zu Anhang I
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Der Handel mit Derivaten des Eisbären beträgt durchschnittlich 2000 Stück jährlich. Das meiste stammt von wilden Tieren. Es ist zu erwarten, daß der natürliche Lebensraum, die Arktis, durch die globale Erwärmung generell damatisch zurückgehen wird. Auch die verstärkte Förderung von Erdöl und Erdgas macht den Tieren zu schaffen. Andererseits hat sich die Population von geschätzten 10.000 Tieren in den 60er Jahren auf ca.20.000 -25.000 Tiere erholt. Jedoch ist angesichts der Eingangs ausgeführten Lebensraumzerstörung dieser positive Trend vermutlich nicht aufrechtzuerhalten und jeglicher Handel übt einen unnotwendigen Druck auf die Population aus.
Auch die IUCN stuft den Eisbären als gefährdet ein und rechnet mit einem Rückgang der Stückzahlen um mehr als 30% über einen Zeitraum von drei Generationen (ca. 45 Jahre). Tatsächlich sind derzeit von den 19 nachgewiesenen Populationen nur 2 als zunehmend und 5 als stabil einzustufen.
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PROBOSCIDEA
Elephantidae
Antrag 15.4 von Tansania
Loxodonta africana
Afrikanischer Elefant

Transfer der Population von Tansania von Anhang I in den Anhang II mit einer Anmerkung mit folgendem Wortlaut:
Zur ausschließlichen Genehmigung:
a) des Handels mit Jagdtrophäen zu nichtkommerziellen Zwecken;
b) des Handels mit registriertem Rohelfenbein (ganze Stoßzähne und Stoßzahnteile) unter folgenden Voraussetzungen:
i) ein einmaliger Verkauf von 89.848,74 kg aus registrierten Lagerbeständen in Besitz der Regierung, mit Ursprung in Tansania (mit Ausnahme von beschlagnahmten Elfenbein und von Elfenbein unbekannter Herkunft);
ii) nur an Handelspartner, die nach Überprüfung durch den Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass eingeführtes Elfenbein nicht reexportiert wird und sämtliche Bestimmungen der Entschließung Conf. 10.10 (Rev. CoP14) über die heimische Fertigung und den Handel angewandt werden;
iii) nicht bevor das Sekretariat die beabsichtigten Einfuhrländer und die registrierten Lagerbestände im Besitz der jeweiligen Regierung überprüft hat;
iv) der Gewinn aus dem Handel wird ausschließlich zum Schutz der Elefanten und für Bevölkerungsschutz- und -entwicklungsprogramme in den Elefantengebieten oder den Nachbargebieten verwendet;
v) an die Vertragsstaaten-Konferenz wird in dem Zeitraum, der mit der Sitzung COP15 beginnt und sechs Jahre nach dem Zeitpunkt des einmaligen Elfenbeinverkaufs gemäß Buchstabe g Ziffern i, ii, iii, und iv endet, kein weiterer derartiger Antrag gemäß den Entschließungen 14.77 und 14.78 gestellt.
c) des Handels mit Häuten
d) des Handels mit lebenden Tieren in einen geeigneten und annehmbaren Bestimmungsort in Übereinstimmung mit der Entschließung Conf. 11.20
gemäß Buchstaben a), b), c) und d)
Auf Vorschlag des Sekretariats kann der Ständige Ausschuss den Handel gemäß den Buchstaben a), b), c) und d) teilweise oder ganz einstellen, wenn die Aus- oder Einfuhrländer gegen die Vorschriften verstoßen oder wenn sich der Handel nachweislich negativ auf die Elefantenpopulationen auswirkt.
Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.
Empfehlung von DCSP: ZurückziehenIm Jahr 2007 wurde auf der 14. Vertragsstaatenkonferenz in Den Haag (Niederlande) in 8-tägigen Marathonsitzungen ein gemeinsamer afrikanischer Antrag ausgearbeitet und sämtliche eingereichten Anträge zurückgezogen. Der gemeinsame Antrag beinhaltet ein 9-jähriges Moratorium und danach den Export von bis dato registrierten Elfenbeinbeständen in einer einzigen Schiffssendung an Japan. Der Beschluss wurde mit großer Erleichterung aufgenommen, erstmals konnte ein gesamtafrikanischer Kompromiss gefunden werden, der den regelmäßigen „Elefantenzirkus“ auf sämtlichen Konferenzen zumindest für eine gewisse Zeitspanne beenden sollte. Die Aufhebung eines derartigen Beschlusses würde das Washingtoner Artenschutzabkommen ad absurdum führen, wenn sich beteiligte Parteien auf ihr Kurzzeitgedächtnis beschränken. Schließlich sollten nicht ein Großteil der Energien auf den Konferenzen von einer Tierart gebunden werden.
Für den Fall, dass die Bemühungen für den gesamtafrikanischen Kompromiss der 14. Vertragsstaatenkonferenz keinen Wert mehr besitzen, wird der Antrag seitens DCSP abgelehnt. Nachdem die Vertreter Tansanias (ebenso wie jene Zambias) auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz gemerkt haben, dass sich die Länder des südlichen Afrika ihrer Lagerbestände gewinnbringend entledigen können, würde sich Tansania auch gerne am Geschäft beteiligen. Auch beinhaltet der Antrag ein 6-jähriges Moratorium. Dies kann allerdings keinen Wert besitzen, da ja auch das Moratorium der COP 14 seitens des Antragstellers ignoriert wird. Nach wie vor werden bis zu 38.000 Elefanten jährlich gewildert werden, bisher führte jeglicher Antrag auf Handel mit Elfenbein oder anderen Produkten zu einem Anstieg von Wilderei und Schmuggel.
Entsprechend dem auf COP 14 ausgehandelten Kompromiss sind SÄMTLICHE Elefantenanträge erst nach Beendigung des Moratoriums auf der 18. Vertragsstaatenkonferenz zu stellen, davor sind alle Anträge auf COP 15 bis COP 17 zurückzuziehen.
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Antrag 15.5 von Zambia
Loxodonta africana
Afrikanischer Elefant

Transfer der Population von Zambia von Anhang I in den Anhang II mit einer Anmerkung mit folgendem Wortlaut:
Zur ausschließlichen Genehmigung:
a) des Handels mit Jagdtrophäen zu nichtkommerziellen Zwecken;
b) des Handels mit Häuten
c) des Handels mit lebenden Tieren in einen geeigneten und annehmbaren Bestimmungsort in Übereinstimmung mit der Entschließung Conf. 11.20
d) des Handels mit registriertem Rohelfenbein (ganze Stoßzähne und Stoßzahnteile) unter folgenden Voraussetzungen:
i) ein einmaliger Verkauf von 21.692,23 kg aus registrierten Lagerbeständen in Besitz der Regierung, mit Ursprung in Zambia (mit Ausnahme von beschlagnahmten Elfenbein und von Elfenbein unbekannter Herkunft);
ii) nur an Handelspartner, die nach Überprüfung durch den Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass eingeführtes Elfenbein nicht reexportiert wird und sämtliche Bestimmungen der Entschließung Conf. 10.10 (Rev. CoP14) über die heimische Fertigung und den Handel angewandt werden: diese Handelspartner sind Japan gemäß 54. Treffen (SC54, Genf, Oktober 2006) und China gemäß 57. Treffen (SC57, Genf, Juli 2008).
iii) nicht bevor das Sekretariat die beabsichtigten Einfuhrländer und die registrierten Lagerbestände im Besitz der jeweiligen Regierung überprüft hat;
iv) der Gewinn aus dem Handel wird ausschließlich zum Schutz der Elefanten und für Bevölkerungsschutz- und -entwicklungsprogramme in den Elefantengebieten Zambias oder den Nachbargebieten verwendet;
Auf Vorschlag des Sekretariats kann der Ständige Ausschuss den Handel gemäß den Buchstaben a), b), c) und d) teilweise oder ganz einstellen, wenn die Aus- oder Einfuhrländer gegen die Vorschriften verstoßen oder wenn sich der Handel nachweislich negativ auf die Elefantenpopulationen auswirkt.
Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.
Empfehlung von DCSP: Zurückziehen
Im Jahr 2007 wurde auf der 14. Vertragsstaatenkonferenz in Den Haag (Niederlande) in 8-tägigen Marathonsitzungen ein gemeinsamer afrikanischer Antrag ausgearbeitet und sämtliche eingereichten Anträge zurückgezogen. Der gemeinsame Antrag beinhaltet ein 9-jähriges Moratorium und danach den Export von bis dato registrierten Elfenbeinbeständen in einer einzigen Schiffssendung an Japan. Der Beschluss wurde mit großer Erleichterung aufgenommen, erstmals konnte ein gesamtafrikanischer Kompromiss gefunden werden, der den regelmäßigen „Elefantenzirkus“ auf sämtlichen Konferenzen zumindest für eine gewisse Zeitspanne beenden sollte. Die Aufhebung eines derartigen Beschlusses würde das Washingtoner Artenschutzabkommen ad absurdum führen, wenn sich beteiligte Parteien auf ihr Kurzzeitgedächtnis beschränken. Schließlich sollten nicht ein Großteil der Energien auf den Konferenzen von einer Tierart gebunden werden.
Für den Fall, dass die Bemühungen für den gesamtafrikanischen Kompromiss der 14. Vertragsstaatenkonferenz keinen Wert mehr besitzen, wird der Antrag seitens DCSP abgelehnt. Nachdem die Vertreter Zambias (ebenso wie jene Tansanias) auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz gemerkt haben, dass sich die Länder des südlichen Afrika ihrer Lagerbestände gewinnbringend entledigen können, würde sich Zambia auch gerne am Geschäft beteiligen. Dieser Antrag beinhaltet kein Moratorium, was ein Akt von Ehrlichkeit bedeutet, schließlich wird das auf der COP 14 beschlossene Moratorium ohnehin ignoriert. Nach wie vor werden bis zu 38.000 Elefanten jährlich gewildert werden, bisher führte jeglicher Antrag auf Handel mit Elfenbein oder anderen Produkten zu einem Anstieg von Wilderei und Schmuggel.
Entsprechend dem auf COP 14 ausgehandelten Kompromiss sind SÄMTLICHE Elefantenanträge erst nach Beendigung des Moratoriums auf der 18. Vertragsstaatenkonferenz zu stellen, davor sind alle Anträge auf COP 15 bis COP 17 zurückzuziehen.
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Antrag 15.6 von Congo, Ghana, Kenya, Liberia, Mali und Sierra Leone
Loxodonta africana
Afrikanischer Elefant
i) Streichung des folgenden Paragraphen aus der Anmerkung betreffend die Populationen von Botswana, Namibia, Südafrika und Zimbabwe:
h) Der Vertragsstaaten-Konferenz wird in dem Zeitraum, der mit der Sitzung COP14 beginnt und neun Jahre nach dem Zeitpunkt des einmaligen Elfenbeinverkaufs gemäß Buchstabe g Ziffern i, ii, iii, vi und vii endet, kein weiterer Vorschlag über die Genehmigung des Handels mit Elfenbein von Populationen, die bereits in Anhang B aufgeführt sind, vorgelegt. Solche weiteren Vorschläge werden gemäß den Entschließungen 14.77 und 14.78 behandelt.
ii) Aufnahme einer Anmerkung betreffend ALLE Populationen von Loxodonta africana, wie folgt:
Die Vertragsstaatenkonferenz soll keine weiteren Anträge bezüglich Handel mit Afrikanischem Elfenbein, einschließlich Anträge bezüglich Transfer von Elefanten-Populationen von Anhang I in Anhang II annehmen, in einem Zeitraum beginnend mit der 14. Vertragsstaatenkonferenz und endend nach 20 Jahren des Datums des einmaligen Verkaufs von Elfenbein, die im November 2008 durchgeführt wurde. Nach dieser 20-jährigen Periode sollen sämtliche Elefantenanträge in Übereinstimmung mit den Beschlüssen 14.77 und 14.78 behandelt werden.
iii) Streichung des Paragraphen (f) der Anmerkung zu den Populationen von Loxodonta africana von Namibia und Zimbabwe:
f) Handel mit einzeln gekennzeichneten und zertifizierten Ekipas als Teil fertigen Schmucks für nichtkommerzielle Zwecke für Namibia sowie mit Elfenbeinschnitzereien für nichtkommerzielle Zwecke für Simbabwe
Empfehlung von DCSP: Zurückziehen
Im Jahr 2007 wurde auf der 14. Vertragsstaatenkonferenz in Den Haag (Niederlande) in 8-tägigen Marathonsitzungen ein gemeinsamer afrikanischer Antrag ausgearbeitet und sämtliche eingereichten Anträge zurückgezogen. Der gemeinsame Antrag beinhaltet ein 9-jähriges Moratorium und danach den Export von bis dato registrierten Elfenbeinbeständen in einer einzigen Schiffssendung an Japan. Der Beschluss wurde mit großer Erleichterung aufgenommen, erstmals konnte ein gesamtafrikanischer Kompromiss gefunden werden, der den regelmäßigen „Elefantenzirkus“ auf sämtlichen Konferenzen zumindest für eine gewisse Zeitspanne beenden sollte. Die Aufhebung eines derartigen Beschlusses würde das Washingtoner Artenschutzabkommen ad absurdum führen, wenn sich beteiligte Parteien auf ihr Kurzzeitgedächtnis beschränken. Schließlich sollten nicht ein Großteil der Energien auf den Konferenzen von einer Tierart gebunden werden.
Für den Fall, dass die Bemühungen für den gesamtafrikanischen Kompromiss der 14. Vertragsstaatenkonferenz keinen Wert mehr besitzen, wird der Antrag seitens DCSP befürwortet. Im Antrag wird klargestellt, dass der Antrag als Gegenstück zu den anderen beiden Elefantenanträgen zu betrachten ist, wenn der mühselig ausgehandelte Kompromiss unterlaufen werden soll. Aus rein fachlicher Sicht wäre es natürlich sinnvoller, das Moratorium auf 20 Jahre zu verlängern, da nach wie vor bis zu 38.000 Elefanten jährlich gewildert werden und bisher jeglicher Antrag zu einem Anstieg von Wilderei und Schmuggel führte.
Entsprechend dem auf COP 14 ausgehandelten Kompromiss sind SÄMTLICHE Elefantenanträge erst nach Beendigung des Moratoriums auf der 18. Vertragsstaatenkonferenz zu stellen, davor sind alle Anträge auf COP 15 bis COP 17 zurückzuziehen.
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AVES
ANSERIFORMES
Anatidae
Antrag 15.7 von der Schweiz als Verwahrstaat
Anas 'oustaleti'
Marianen -Stockente

Löschung aus dem Anhang I
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Die Marianen-Stockente ist ein Hybrid der Augenbrauenente und der Fleckschnabelente. Als Hybrid entspricht die Art nicht den Kriterien von CITES welche in der 14.Vertragsstaatenkonferenz in Den Haag beschlossen wurden. Darüber hinaus gilt die Art als ausgestorben da es seit Anfang der 70er Jahre keine belegte Sichtung mehr gibt
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CROCODYLIA
Crocodylidae
Antrag 15.08 von Belize und Mexiko
Crocodylus moreletii
Beulenkrokodil
Transfer von Anhang I in Anhang II bei einer jährlichen Ausfuhrquote von 0 für Wildfänge
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Der Antrag Mexikos auf Transfer des Beulenkrokodils in Anhang II wurde bereits auf der 11. Vertragsstaatenkonferenz in Kenia im Jahr 2000 gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Ranching-Programm mit 40 reproduktionsfähigen Individuen aufgebaut. Die Verbreitung der Art beschränkt sich auf küstennahe Lagunen, Sümpfe und Flüsse in Mexiko, Belize und Nord-Guatemala und Golf von Mexiko. Nach einer rücksichtslosen Bejagung der Art Mitte des vergangenen Jahrhunderts kam es zu drastischen Bestandsrückgängen. Auf Grund von Schutzmaßnahmen konnten sich die natürlichen Bestände seit den 1980er Jahren in einigen Gebieten Mexikos und Belizes wieder langsam erholen. Mit Ausnahme einiger Schutzgebiete können die natürlichen Bestände als nach wie vor gering eingeschätzt werden. Ein Problem besteht weiterhin in Wilderei und illegalem Export, vor allem in die USA. Auch die unklare Situation guatemaltekischer Bestände gehört näher untersucht.
Allerdings hat vor allem Mexiko in den letzten 15 Jahren ein erfolgreiches Ranching-Programm aufgebaut. Sofern keine weiteren gegenläufigen Informationen im Laufe der Vertragsstaatenkonferenz zu Tage treten, kann dem Antrag zugestimmt werden.
Antrag 15.09 von Ägypten
Crocodylus niloticus
Nilkrokodil

Transfer der Population von Ägypten von Anhang I in den Anhang II
Empfehlung von DCSP: AblehnenVor 50 Jahren standen die ägyptischen Bestände des Nilkrokodils am Rande des Aussterbens. Von einer „Population“ kann keine Rede sein, da diese mit den sudanesischen Beständen eine genetische Einheit bilden. Erholt haben sich die Bestände ausschließlich am „Nasser-See“, dem Staubereich des Assuan-Stausees, in sämtlichen anderen Flussabschnitten des ägyptischen Nil (auf immerhin 1.500 km) ist die Art weitgehend ausgestorben. Am nahezu 8.000 km² großen Stausee wird der Krokodil-Bestand auf 6.000 - 30.000 Individuen geschätzt, womit hier annähernd die Dichte ägyptischer Fischer erreicht wird. Diese große Unsicherheit an tatsächlichen Bestandsdichten ist insofern nicht verwunderlich, da sie auf einer Hochrechnung von 386 gesichteten Tieren – einschließlich Jungtiere – innerhalb der letzten beiden Jahre basiert. Nachdem die Art in Ägypten weitgehend ausgerottet wurde, können natürlich keine Angaben zu Populationstrends angegeben werden. Ein Ranching-Programm findet nicht statt, mit dem Monitoring wurde erst im vergangenen Jahr begonnen (siehe Sichtung von 386 Tieren).
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SAURIA
Agamidae
Antrag 15.10 von Israel
Uromastyx ornata
Bunte Dornschwanzagame

Transfer vom Anhang II in Anhang I
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Diese atraktive Agame kommt in 2 Unterarten in 4 Ländern vor. Die Gesamtpopulation nimmt ständig ab und obwohl nur genauere Ergebnisse von Israel vorliegen, wird es in den anderen Vorkommensstaaten nicht anders sein. Waren es 2000 noch einige Tausend Exemplare die im südlichen Israel lebten, so sind es derzeit nur mehr einige Hundert. Wahrscheinlich ist nur mehr maximal 20% der ursprünglichen Gesamtpopulation vorhanden Die rapide Abnahme der Gesamtpopulation hat 4 Ursachen. Hauptsächlich ist der internationale Tierhandel an der prächtigen Art sehr groß, vor allem auch weil eine große Nachfrage besteht. Insbesondere ist die Begehrlichkeit in Nordamerika, in der EU und in Japan sehr groß. Die Art wird zwar regelmäßig nachgezüchtet, aber der Bedarf ist weitaus größer, so daß es immer wieder zu Naturentnahmen kommt. Auf Reptilienbörsen wird die Art regelmäßig angeboten, wobei immer behauptet wird es seien alles Nachzuchten, was von DCSP stark bezweifelt wird. Insbesondere illegale Händler aus europäischen Oststaaten handeln sehr intensiv mit dieser Art. Weiters ist ein starker Druck durch die traditionelle Aberglaubenmedizin vorhanden. Von Beduinen wird die Art auch gegessen. Letztlich ist die Mortalität auf den Autostraßen ein weiterer Reduzierungsfaktor.
Antrag 15.11 von Honduras
Ctenosaura bakeri,
Utila-Leguan

C. oedirhina
Roatan-Leguan

C. melanosterna
Schwarzbrust-Schwarzleguan

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Bei allen drei Schwarz-Leguan-Arten handelt es sich um extreme Endemiten, die in nur kleinen Regionen von Honduras vorkommen und als stark gefährdet gelistet werden. C. bakeri kommt nur auf der Insel Utila in Mangrovenwäldern vor (Lebensraum: 8-10 km, Gesamtbestand ca. 3.000 Individuen), C. oedirhina auf der Insel Roatan (ca. 5.000 Individuen) und C. melanosterna im Tal „Valle de Aguan“ und auf kleineren küstennahen Inseln (ca. 2.000 Individuen). Hauptgefährdungsursache ist die geringe Größe des Lebensraumes und dessen Beeinträchtigungen sowie eine Bejagung für lukullische Genüsse. Ein legaler Handel für die Lebendtierhaltung (handelsüblicher Preis: 80-100 USD) ist in nur geringem Umfang gegeben, Daten zu illegalem Handel sind nur schwer erfassbar. Offensichtlich ist die Nachfrage an Ctenosaura-Arten im Lebendtierhandel jedoch im Zunehmen, eine Listung würde die Kontrollen erleichtern.
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Iguanidae
Antrag 15.12 von Guatemala
Ctenosaura palearis
Guatemala-Schwarzleguan

Aufnahme der Population von Guatemala in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Der Guatemala-Schwarzleguan besiedelt in Guatemala die Tallandschaft „Valle del Montagua“ auf einer Fläche von ca. 1.000 km² (Gesamtbestand: 5.000 Individuen). Die Hauptgefährdungsursache liegt in der Zerstörung des Lebensraumes durch Land- und Forstwirtschaft, sowie in der Bejagung. Die Art ist jedoch auch für Liebhaber und Terrarianer interessant, vor allem in die USA werden jährlich hunderte Individuen importiert. Auf Grund ihrer Scheuheit und Körpergröße (bis 60 cm) sind sie nur schwer zu halten, dennoch im Terrarienhandel begehrt. Es wird damit auch geworben, dass keine Haltungsbewilligungen und Zertifikate erforderlich sind. Leider werden die Bestände von Zentral-Honduras im Antrag nicht berücksichtigt.
AMPHIBIA
Hylidae
Antrag 15.13 von Guatemala, Hoduras und Mexiko
Agalychnis spp.
Rotaugenlaubfrösche

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Die bisher 8 bekannten Arten der Rotaugenlaufrösche (Agalychnis annae, A.calcarifer, A. callidryas, A..craspedopus, A.litodryas, A. moreletii, A. saltator und A. spurrelli) besiedeln subtropische Regenwaldgebiete des zentralen Lateinamerika (Kolumbien bis südliches Mexiko). Diese attraktiven Baumkronenbewohner sind hauptsächlich zur Fortpflanzungszeit an ihren – je nach Art sehr unterschiedlichen – Laichgewässern zu finden. Ihr Lebensraum wurde in allen Ursprungsländern seit langem stark fragmentiert und sind durch Abholzung, Land- und Forstwirtschaft massiv reduziert worden. Sämtliche Arten werden in der Roten Liste der IUCN gelistet.
Erschreckende Bestandsrückgänge konnten vor allem bei Agalychnis annae (Greiffrosch; 50 % in den letzten 10 Jahren) und A. moreletii (Schwarzaugenlaubfrosch; 80 % in den letzten 10 Jahren) beobachtet werden. Neben der Lebensraumzerstörung und der Kontamination von Laichgewässern ist diese Gattung auch besonders stark von der bereits weltweit verbreiteten Amphibienseuche „Chytridiomykose“ betroffen. Diese hochinfektiöse, ursprünglich vermutlich aus Afrika stammende und erst seit ca. 10 Jahren bekannte Pilzerkrankung hat schon dutzende Amphibienarten in Mittelamerika und Australien ausgerottet. Auch die attraktive Goldkröte Costaricas wurde dadurch bereits ausgerottet.
Da die Rotaugenlaubfrösche begehrte Beute von Terrarienhaltern darstellen – allein in die USA werden jährlich über 20.000 Individuen importiert – entsteht bereits durch den Fang und Transport der Individuen ein maßgeblicher Ausrottungsfaktor: Zur Verschleppung der Seuche in bisher unberührte Regenwaldgebiete reichen schon kontaminierte Stiefel, Kescher und Fangbehälter aus. Zusätzlich zu einer Listung der Rotaugenlaubfrösche in CITES wäre es dringend anzuraten, sämtlichen Handel mit allen Amphibienarten in Mittelamerika zu unterbinden.
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CAUDATA
Salamandridae
Antrag 15.14 von Iran
Neurergus kaiseri
Zagros Molch
Aufnahme in Anhang I
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Dieser farbenprächtige endemische Molch hat nur ein etwa 10 km² großes Verbreitungsgebiet in den Zagros Bergen des Iran. Auf Grund der geringen Vermehrungsrate und der ständigen illegalen Entnahme aus der Natur gibt es wahrscheinlich nur maximal noch 1.000 adulte Exemplare. Die Art ist extrem gefährdet. Schuld ist der illegale Tierhandel verbunden mit dem Schmuggel in andere Länder. Für diesen seltenen und sehr begehrten Molch werden bis zu $350,-- pro Exemplar gezahlt. Legalen Handel gibt es keinen da diese Art im Iran streng geschützt ist. Geringe illegale Nachzuchten von Privatpersonen sind bekannt. Die Art ist in den letzten Jahren auf Tierbörsen immer wieder angeboten worden, illegale Nachzuchten um 120,-- pro Exemplar. Die Naturplünderung dieser hoch gefährdeten Art gehört sofort gestoppt. Diese Art erfüllt alle Kriterien für eine Anhang I Listung.
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ELASMOBRANCHII
CARCHARHINIFORMES
Sphyrnidae
Carcharhinidae
Antrag 15.15 von Palau und USA
Sphyrna lewini
Bogenstirn- Hammerhai

Sphyrna mokarran
Großer Hammerhai

Sphyrna zygaena
Glatter Hammerhai

Carcharhinus plumbeus
Sandbankhai

Carcharhinus obscurus
Schwarzhai

Aufnahme in Anhang II mit folgender Anmerkung:
„Die Aufnahme dieser Arten in Anhang II von CITES tritt erst nach 18 Monaten in Kraft, um den Vertragsstaaten zu ermöglichen, technische und administrative Angelegenheiten vorzubereiten.“
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Seit Jahrzehnten werden zahlreiche Haiarten, bevorzugt wegen Ihrer Rückenflosse, vollkommen unkontrolliert befischt. Hinzukommen hohe Mortalitätsraten durch Schleppnetz-Fischerei (Beifang u. a. bei Thunfischfang), Kontamination küstennaher Meeresbereiche sowie „sportliche“ Bejagung und Handel mit Trophäen (Präparate, Gebisse). Sämtliche dieser Arten kommen weltweit in tropischen und temperierten Meereszonen vor und besitzen geringe Reproduktionsraten, wodurch sich die natürlichen Bestände nur über Jahrzehnte erholen können. Bei Hammerhai-Arten findet ein Generationswechsel erst nach ca. 20 Jahren statt, eine Reproduktion erfolgt in der Regel nur alle 2 Jahre.
Die Flossen von Hammerhai-Arten gelten als besonders hochwertiges Fleisch und werden in Japan mit über 100 US$/kg gehandelt. Das Handelsvolumen je Art ist dabei schwer zu bestimmen, da auf Grund der diffizilen Unterscheidung der Rückenflossen als Handelsbezeichnung oft nur der Gattungsname „Sphyrna sp.“ angegeben wird. Von den am häufigsten gehandelten Arten Sphyrna lewini und S. zygaena werden jährlich zwischen 50.000 und 90.000 t Rückenflossen gehandelt. Dies bedeutet 1,3 bis 2,7 Millionen Individuen an Hammerhaien pro Jahr!
Mangels ausreichender Unterscheidungsmöglichkeit ist auch der besonders stark vom Aussterben bedrohte Große Hammerhai (S. mokarran) mit betroffen.
Auf Grund des unkontrollierten Raubbaues an den Naturbeständen ist in zahlreichen Regionen ein eklatanter Rückgang zu verzeichnen, der auf Grund mangelhafter Bestandskontrollen nur unzulänglich bezifferbar ist. Der Rückgang der betroffenen Hammerhai-Arten im Atlantik beträgt je nach Art ca. 80 % innerhalb von 15-20 Jahren. Der Rückgang pazifischer Populationen dürfte noch deutlich höher liegen, allerdings gibt es hier von den meisten Küstenregionen nur unzulängliches Datenmaterial.
Eine vergleichbare Situation zeigt sich bei den beiden Carcharinus-Arten, die jedoch eine geringere Handelsrelevanz besitzen als die genannten Hammerhai-Arten. Der Schwarzhai (C. obscurus) wird als Begleiter von Seehecht-, Sardinen- und Makrelen-Schwärmen besonders stark durch Schleppnetzfischerei beeinträchtigt. Der Höhepunkt der Befischung für die ebenfalls als besonders hochwertig eingeschätzten Rückenflossen wurde in den 1980er-Jahren erreicht, das Handelsvolumen sank danach durch Bestandsrückgänge kontinuierlich ab. Auch der weit verbreitete Sandbankhai gilt weltweit als gefährdet, ein Bestandsrückgang wird auf bis über 70 % in den letzten Jahrzehnten geschätzt.
Eine einigermaßen effektive Kontrolle des Handels der genannten Arten kann nur durch Aufnahme in Anhang II erfolgen, bei einzelnen Arten ist in den nächsten Jahren eine vollkommene Handelsbeschränkung in Erwägung zu ziehen.
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Antrag 15.16 von Palau und USA
Carcharhinus longimanus
Weißspitzen-Hochseehai

Aufnahme in Anhang II mit folgender Anmerkung:
„Die Aufnahme von Carcharhinus longimanus in Anhang II von CITES tritt erst nach 18 Monaten in Kraft, um den Vertragsstaaten zu ermöglichen, technische und administrative Angelegenheiten vorzubereiten.“
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Der Weißspitzen-Hochseehai gehört zu den am weitesten verbreiteten Hai-Arten und ist durch seinen Verbreitungsschwerpunkt in offenen Gewässern weniger stark von sonstigen Umweltbeeinträchtigungen betroffen. Dennoch sind seine Bestände in den letzten Jahrzehnten um durchschnittlich 70 % durch ungehemmte Befischung zurückgegangen, besonders stark in den tropischen und subtropischen Teilen des Pazifik sowie in der Karibik, wo die Restpopulation auf nur mehr 1 Prozent der ursprünglichen Bestandsgröße schrumpfte. Auch diese Art fällt der Schleppnetzfischerei als Beifang zum Opfer, beim Fang von Thun- und Schwertfischarten sind jährlich mehrere Tausend Individuen betroffen. Die Hauptgefährdung resultiert dennoch aus dem Handel mit „Haifischflossen“, jährlich werden bis zu über einer Million Rückenflossen vor allem in China und Japan importiert. Mangels entsprechender Kontrollmechanismen ist diese Zahl jedoch nur eine Hochrechnung auf Gewichtsbasis importierter Flossen, auch ein Zeichen, dass der Handel mit C. longimanus dringendst durch Aufnahme in Anhang II kontrolliert gehört.
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Lamnidae
Antrag 15.17 von Palau und Schweden (im Auftrag der EU)
Lamna nasus
Heringshai

Aufnahme in Anhang II mit folgender Anmerkung:
„Die Aufnahme von Lamna nasus in Anhang II von CITES tritt erst nach 18 Monaten in Kraft, um den Vertragsstaaten zu ermöglichen, technische und administrative Angelegenheiten vorzubereiten, wie eine etwaige Festsetzung einer zusätzlichen Wissenschafts- oder Verwaltungsbehörde oder der Beschluss von Zoll-Codes.“
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Auch der Schutz des Heringshais scheiterte auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz mit 58 % Zustimmung nur knapp an einer Aufnahme in Anhang II. Der Rückgang dieser weltweit in gemäßigten Meeren verbreiteten Hochsee-Art ist ausschließlich auf Fischfang zurückzuführen, verwertet werden Fleisch und Flossen. Die Art besitzt eine der geringsten Reproduktionsraten aller Haie, erst im Alter von 20 Jahren werden 1 oder 2 Junge alle 1 bis 2 Jahre zur Welt gebracht.
In der nördlichen Hemisphäre wurde zumindest der Rückgang der jeweiligen Populationen zwischen 50 und 99 % innerhalb der letzten drei Generationen dokumentiert. Im Mittelmeer wurde der Heringshai bereits weitgehend ausgerottet. Die Ausbeutung in südlichen Meeren hingegen erfolgt komplett unkontrolliert. Auf Grund des Rückganges können die in früheren Jahrzehnten erzielten Exportmengen von mehreren 1.000 t pro Jahr und Exportland längst nicht mehr erzielt werden. Ein Monitoring befischter Populationen findet nach wie vor nicht statt.
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SQUALIFORMES
Squalidae
Antrag 15.18 von Palau und Schweden (im Auftrag der EU)
Squalus acanthias
Dornhai

Aufnahme in Anhang II mit folgender Anmerkung:
„Die Aufnahme von Squalus acanthias in Anhang II von CITES tritt erst nach 18 Monaten in Kraft, um den Vertragsstaaten zu ermöglichen, technische und administrative Angelegenheiten vorzubereiten, wie die Ausarbeitung von Populationsbewertungen, Übereinkünften zur Zusammenarbeit im Management gemeinsamer Populationen und einer etwaigen Festsetzung einer zusätzlichen Wissenschafts- oder Verwaltungsbehörde.“
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Die Aufnahme des Dornhais in Anhang II wurde auf der letzten Artenschutzkonferenz mit nur 61 % Zustimmung relativ knapp verfehlt, was die Bestandssituation der Art nicht verbesserte. Ein Rückgang des Handelsvolumens in den letzten Jahren ist auf den Bestandsrückgang der Art zurückzuführen. Im Gegensatz zu vielen anderen Hai-Arten werden beim Dornhai nicht nur Flossen, sondern auch Fleisch (Handelsbezeichnung: Schillerlocken, Seeaal, Dornfisch, u. a.) und Flossen genutzt.
Der Dornhai besitzt ebenfalls eine selbst für Haie niedrige Fortpflanzungsrate (2 – 11 Junge alle 2 bis 3 Jahre, Fortpflanzungsfähigkeit ab ca. 10 Jahren). Durch seinen Lebensraum in küstennahen Meeresbereichen bestehen weitere Gefährdungsursachen in Umweltverschmutzung und Schleppnetzfischerei.
Die NO-atlantischen Populationen erlitten im 20. Jahrhundert einen Rückgang um 95 %, die NW-atlantischen Vorkommen wurden in nur 10 Jahren um 75 % dezimiert. Wesentlich effizienter arbeiteten jedoch die japanischen Fischfangflotten, die seit den 50er-Jahren einen Rückgang von über 99 % der NW-pazifischen Vorkommen schafften.
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ACTINOPTERYGI
PERCIFORMES
Scombridae
Antrag 15.19 von Monaco
Thunnus thynnus
Roter Thunfisch

Aufnahme in Anhang I
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Der massive Rückgang des Roten Thun wird seit den 1950er-Jahren dokumentiert. Die Art ist in vielen Meeresteilen bereits ausgestorben, im West- und Ost-Atlantik ist seit den 1970er-Jahren ein Rückgang von über 80 % zu verzeichnen. Mit Aufnahme der Art in Anhang II sollte der internationale Handel durch die ICCAT (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas) kontrolliert und reguliert werden. Offensichtlich zeigen die Bemühungen der ICCAT keinen ausreichenden Erfolg. Der Rückgang des Roten Thuns wurde vor allem in den letzten 10 Jahren sogar beschleunigt. Die Kontrolle der Fangquoten funktioniert nicht, allein Japan als Hauptimporteur von Thunfischfleisch importierte im Jahr 2007 32.400 t pro Jahr, obwohl die jährliche weltweite Fangquote bei 29.500 t liegt. Insgesamt wurden in diesem Jahr sogar über 60.000 t gehandelt.
Neuere wissenschaftliche Ergebnisse zeigten auf, das die simple Einteilung des Roten Thun in eine Ost- und eine West-Atlantische Population der tatsächlichen genetischen Vielfalt nicht Rechnung trägt. Etliche genetisch isolierte Populationen des Mittelmeeres bestehen aus nur wenigen 100 reproduktiven Individuen. Ein Zeichen der genetischen Diversität der Art ist auch die unterschiedliche Reproduktionsrate. Vor allem die ostatlantischen Populationen pflanzen sich deutlich später fort, mit ein Grund für den Populationsrückgang, der auf bis zu 90 % allein in den letzten 10 Jahren geschätzt wird. Selbst bei einem totalen Fangverbot wird es Jahre dauern, bis eine erkennbare Erholung der ostatlantischen Bestände feststellbar ist.
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COLEOPTERA
Scarabaeidae
Antrag 15.20 von Bolivien
Dynastes satanas
Satanskäfer

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Bei dieser mit dem Herkuleskäfer verwandten attraktiven Käferart handelt es sich um einen Endemiten der Bergregenwald-Region („Yungas“) Boliviens. Die Verbreitung beschränkt sich auf ost-andine Tallandschaften zweier bolivianischer Provinzen. Der Lebensraum wird durch menschliche Siedlungstätigkeit, Land- und Forstwirtschaft seit Jahrzehnten sukzessive eingeschränkt. Angaben zu Populationsgrößen und –trends fehlen naturgemäß, da dies bei Insekten des Regenwaldes jahrzehntelange Forschungstätigkeiten erfordern würde. Auf Grund nationaler Schutzbestimmungen existiert kein legaler Handel, ein illegaler Handel wird jedoch seit Jahren in größerem Umfang durchgeführt, Präparate dieses begehrten Sammlerstücks sind auch leicht zu schmuggeln. Diese Art ist sehr begehrt und es werden zwischen 60-70€ bezahlt, daher ist auch die Nachfrage für aus der Natur entnommenen Exemplaren sehr groß. DCSP stellt fest, daß alle Dynastes Arten, auf Grund des spektakulären Aussehens, stark gehandelt und der Natur entnommen werden. DCSP ist der Meinung, daß alle Arten in den Anhang II aufgenommen werden sollten.
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ANTHOZOA
Gorgonaceae
Antrag 15.21 von Schweden (im Auftrag der EU) und USA
Corralidae spp. (Corallium spp. und Paracorallium spp.)
Rote Korallen

Aufnahme aller Arten dieser Familie in Anhang II mit folgender Anmerkung:
„Das Inkrafttreten der Listung der Arten der Familie der Corralidae soll erst 18 Monate nach der Listung erfolgen, um es den Vertragsstaaten zu ermöglichen, technische und administrative Angelegenheiten vorzubereiten.
Alle 31 Arten von Roten Korallen sind in ihrem Bestand angegriffen bis stark gefährdet. 1984 wurden noch 450 mt aufgesammelt. Seither geht die jährliche Einbringung dramatisch zurück, auf zuletzt nur mehr 28 mt 2007. Und dies trotz der immer besseren Fischmethoden in immer tieferen Bereichen, bis 1500m Tiefe. Die Überfischung dieser Art ist schon so stark, daß die Juwelierindustrie heute schon alle Abfälle bei der Schmuckerzeugung zu Pulver vermahlt und mit synthetischen Harzen vermengt und eine Rote Korallenpaste produziert. Die Zerstörung des Ecosystems bei den heutigen Fangmethoden ist schon dramatisch und keinesfalls zu bagatellisieren. Aus EU Sicht geht es in erster Linie um Corallum rubrum, die Rote Mittelmeerkoralle. Spanien hat schon vor 20 Jahren versucht, Corallum rubrum in den Anhang I aufnehmen zu lassen, ist aber gescheitert. Sowohl legaler als auch illegaler Handel für die Schmuckindustrie haben viele Jahre bedenkenlos die Vorkommensgebiete geplündert. Mehrere Arten sind auch schon im Anhang III gelistet. Da die Nachfrage eher steigt, die natürliche Reproduktion in keiner Weise Schritt halten kann, ist es dringend an der Zeit, alle Rote Korallenarten im Anhang II zu listen. Corallum rubrum würde sogar die Kriterien für eine Anhang I Listung erfüllen. Es ist immer das gleiche Trauerspiel, es wird aus reiner Profitgier solange die Natur geplündert, bis es fast schon zu spät ist. Wenn nicht jetzt, wann dann.
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FLORA
DICOTYLEDONES
SAPINDALES
Anacardiaceae
Antrag 15.22 von Madagaskar
Operculicarya decaryi
Elefantenbaum

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Der Elefantenbaum ist ein zweihäusiger Strauch, der sich auf Grund seiner Wachstumsansprüche sehr gut zur Kultivierung als Bonsai eignet und wird besonders im asiatischen Raum häufig gehandelt. In der Natur erreicht er eine Größe von 6 Metern. Die Blätter und Blüten sind jedoch nur einige Millimeter groß. Die weibliche Blüte bringt eine einzige rote Frucht in Rosinengröße hervor. Die Pflanze ist langsamwüchsig. Die Nachzucht aus Samen ist sehr leicht.
Die Art kommt nur in einem sehr kleinen Gebiet im Süden Madagaskars vor. Leider sind die vom Antragsteller vorgelegten Daten unvollständig, es werden lediglich die Jahre 2003 bis 2006 berücksichtigt. Aus diesen Daten ist jedoch eine enorme Steigerung des Handels lesbar, und daher sollten die generell sehr guten nationalen Schutzbestimmungen Madagaskars durch eine Listung in den Anhang II unterstützt werden.
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Antrag 15.23 von Madagaskar
Operculicarya hyphaenoides
Operculicarye

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Der bis zu 4 Meter hohe Baum ist endemisch für Madagaskar und hat auch dort nur ein sehr kleines Verbreitungsgebiet. Der bauchige Stamm sondert über die Rinde eine dicke, gummiartige aromatische Flüssigkeit ab. Die Blätter sind etwa 2,5cm lang, die zweihäusigen gelben Blüten bringen eine rosinengroße Frucht hervor. Gehandelt werden vornehmlich Jungpflanzen, die der Natur entnommen werden. Die Frucht wird in der Volksmedizin als Einreibung für Wöchnerinnen, und zur Einbalsamierung von Toten verwendet. Madagaskar gibt selbst an, daß Maßnahmen gegen die fortschreitende Fragmentierung des Habitats auf nationaler Ebene ergriffen werden müssen. Die vorgelegten Zahlen zeigen deutlich die Zunahme des Handels mit dieser Art.
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Antrag 15.24 von Madagaskar
Operculicarya pachypus
Operculicarye

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Diese Operculicarya wird lediglich einen Meter hoch, die Blätter und auch die gelb-grünen Blüten sind klein. Daher wird diese Art immer wieder als Bonsai gehandelt. Die Art wird immer wieder mit O.decaryi verwechselt, sie unterscheiden sich aber durch den auffälligen Zig-Zag-Wuchs der dünnen Äste von O.pachypus. Die Pflanze wächst im Unterholz von Sträuchern in zwei sehr trockenen Gebieten im Süd-Westen von Madagaskar. Die IUCN stuft die Art als vom aussterben bedroht an.
Von Pflanzensammlern wird ohne Rücksicht auf die langfristige Sicherung des Bestandes alles geplündert, was gefunden wird. Die Art verträgt jedoch kaum Entnahmen aus der Natur. Im Gegenteil, Madagaskar kündigt ein Programm zur Nachzucht und Wiedereinsetzung in die Natur an. Diese Bemühungen des Antragstellers sollten international unbedingt unterstützt werden, durch eine Listung im Anhang II. DCSP ist der Meinung, daß diese spektakuläre Caudexpflanze eigentlich in dem Anhang I aufgelistet werden sollte, da diese schon extrem seltene Pflanze alle Kriterien für eine Aufnahme in den Anhang I erfüllen würde.
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Antrag 15.25 von Mexiko und USA (im Auftrag des Pflanzenkomittes)
CACTACEAE spp. und allen Taxa mit der Anmerkung #1 und #4
Streichung der Anmerkungen #1 und #4 und Ersetzung durch die folgende neue Anmerkung für Pflanzenarten, die in Anhang II gelistet sind:
Alle Teile und Derivate außer:
a) Samen (incl. Samenschalen v. Orchideen), Sporen und Pollen (inkl. "pollinia") außer solche Samen der Kakteen-Arten, die von Mexiko exportiert werden;
b) Setzlinge oder Gewebekulturen in vitro, in soliden oder flüssigen Medien, in sterilen Kontainern transportiert;
c) geschnittene Blumen aus künstlich vermehrten Pflanzen;
d) Früchte und Teile und Derivate aus naturalisierten oder künstlich vermehrten Pflanzen der Gattung Vanilla (Orchidaceae), Opuntia subgenus Opuntia (Cactaceae), Hylocereus und Selenicereus (Cactaceae);
e) Stämme, Blüten und Teile und Derivate aus naturalisierten oder künstlich vermehrten Pflanzen der Gattung Opuntia subgenus Opuntia und Selenicereus (Cactaceae) und
f) verpackte und für den Wiederverkauf bestimmte Fertigprodukte aus Euphorbia antisypghilitica.
Abänderung der Fußnote 6 wie folgt (durchgestrichenen Text löschen):
Künstlich erzeugte Exemplare der folgenden Hybriden und/oder Kultivare sind nicht Gegenstand der Konvention:
- Hatiora x graeseri
- Schlumbergera x buckleyi
- Schlumbergera russelliana x Schlumbergera truncata
- Schlumbergera orssichiana x Schlumbergera truncata
- Schlumbergera opuntioides x Schlumbergera truncata
- Schlumbergera truncata (Kultivare)
- Kakateenarten Farbmutanten wg. mangelndem Chlorophyll, aufgepfropft auf folgenden
Pfropfstöcklingen: Harrisia `Jusbertii`, Hylocereus trigonus oder Hylocereus undatus
- Opuntia microdasys (Kultivare).

Es ist nur eine Vereinfachung der bisherigen #1 und #4. Dem Antrag ist unbedingt zuzustimmen.
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VIOLALES
Cucurbitaceae
Antrag 15.26 von Madagaskar
Zygosicyos pubescens
Behaarte Jochhaargurke

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Diese Caudexpflanze bildet eine überirdische Knolle mit einem Durchmesser von bis zu 20 cm aus. Aus dieser Knolle bilden sich die dünnen, meist am Boden zusammengehäuften Äste aus. Um eine Selbstbefruchtung zu verhindern bilden sich zuerst die männlichen Blüten aus und danach erst die weiblichen. Die Art kommt in einem sehr kleinen Gebiet im Süden Madagaskars vor. Pro Hektar sind nur 50 Pflanzen zu finden. Jegliche Naturentnahme, Pflanzen oder auch Samen, übt einen enormen Druck auf das Fortkommen der Art aus. Madagaskar will die Pflanze künstlich vermehren, und die Jungpflanzen dann in die Natur rückführen. Diese Bemühungen sollten international unterstützt werden, durch die Listung im Anhang II. Die Art wird auch unter dem Synonyom Erosicyos pubescens gehandelt. Besonders unter Sukkulentenliebhabern ist diese Pflanze sehr begehrt, weil sie auch relativ klein bleibt.
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Antrag 15.27 von Madagaskar
Zygosicyos tripartitus
Dreiteil Jochhaargurke

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Für den Laien unterscheidet sich diese Art kaum von Z.pubescens, wie beschrieben im Antrag 15.26. Jedoch sind die einzelnen, getrenntgeschlechtlichen Blüten grünlicher. Das Verbreitungsgebiet ist sehr klein und auf den Süden Madagaskars beschränkt. Eine Zunahme des Handels mit den der Natur entnommenen Exemplaren konnte über die letzten Jahre beobachtet werden. Dies wird durch die im Antrag vorgelegten Zahlen bestätigt, von 2003 auf 2006 hat sich der Export mehr als versiebenfacht.
Paralell zu diesem Antrag will Madagaskar ein Nachzucht-Programm starten, um die Naturbestände zu stärken. Die Listung im Anhang II würde diese nationalen Bemühungen auf internationaler Ebene unterstützen.
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MAGNOLIOPSIDA
EUPHORBIACEAE
Antrag 15.28 von Mexiko und USA
Euphorbia misera
Kliff-Wolfsmilch

Streichung von Anhang II
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
Von den ca.900 sukkulenten Euphorbien werden derzeit 328 Arten gehandelt.
Obwohl der vorliegende Antrag vom Sinn her durchaus zu begrüßen ist, so muß darauf hingewiesen werden, daß auf CoP14 der Antrag der Schweiz, der das unnötige Mitschleppen von nicht gehandelten und nicht gefährdeten sukkulenten Euphorbien beenden sollte, keine Zustimmung gefunden hat. Hintergedanke dieses Antrages auf CoP14 war, daß bis jetzt eine überwiegende Vielzahl von Arten, welche vom Handel überhaupt nicht betroffen sind, unnötig "mitgeschleppt" werden. Dies haupsächlich aus Verwechselungsgründen. Auch von den 328 gehandelten sukkulenten Wolfsmilcharten ist der größere Teil nicht gefährdet. Unrichtig sind die Angaben der Antragsteller, daß diese Art nicht, weder legal noch illegal, gehandelt wird. Sowohl bei Sukkulentenliebhabern als auch bei Bonsaifreunden ist diese Art sehr beliebt und wird häufig gehandelt. Die exekutierenden Behörden sind mit solch einer Herausnahme einer einzelnen Art vollkommen überfordert, ja selbst die wissenschaftliche Behörde wird nicht viel anzufangen wissen. Solange keine begleitende Checkliste vorliegt, wo alle jene sukkulenten Euphorbiaarten angeführt sind, welche sinnvoll im Anhang II geschützt sein sollen, ist die Herausnahme einer einzelnen Art abzulehnen.
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Lauraceae
Antrag 15.29 von Brasilien
Aniba rosaedora
Rosenholz

Aufnahme in Anhang II mit einer Anmerkung mit folgendem Wortlaut:
„# 11 Bezeichnet Stämme oder Holzblöcke, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und Ölessenzen“
Das Brasilianische Rosenholz kommt ausschließlich im Amazonas-Regenwald vor, wobei keine größeren Bestände gebildet werden, sondern nur kleine Gehölzgruppen bei einer Dichte von bis zu 1 Individuum je 5 Hektar existieren. Die Holzart wird seit langem für die Herstellung von Duftölen für die Pharmazeutische Industrie verwendet. Derzeit wird nahezu ausschließlich seitens Brasiliens exportiert, in erster Linie in Länder der EU. Durch die geringe Dichte wird die Ausbeutung der Naturbestände auf Kosten von Regenwaldgebieten durchgeführt. Durch die Übernutzung leichter zugänglicher Bestände des Regenwaldes gingen die Exportquoten seit Mitte der 1990er-Jahre zurück, worauf die Preise für 1 Liter Ölessenz auf bis zu 100 USD stiegen und damit die Nachfrage stagniert. Derzeit werden dennoch jährlich ca. 20 t Ölessenz exportiert, was über 2.000 t Holz entspricht. Durch die Verbreitung in unzugänglichen Regenwaldgebieten bei geringer Vorkommensdichte lassen sich Bestandsentwicklungen zahlenmäßig nur schwer fassen, eine Übernutzung der Art liegt jedoch auf der Hand. Eigentlich sollten Anträge dieser Art gestellt werden, bevor es durch Über-Ausbeutung der Natur zu Problemen in der wirtschaftlichen Nutzung kommt.
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FABALES
Fabaceae
Antrag 15.30 von Madagaskar
Senna meridionalis
Süd Senna

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Dieser Baum wird in der Natur bis zu drei Meter hoch. Im Topf ist er sehr langsamwüchsig und wird nur etwa 60cm hoch. Daher eignet er sich sehr gut für die Kultivierung als Bonsai. Die Baumkrone ist stark verzweigt mit kleinen Blättern, die Blüten sind gelb. Die Nachzucht gelingt gut aus Samen. Das Vorkommensgebiet ist auf den Süd-Westen Madagaskars beschränkt. Die einzelnen Populationen sind stark fragmentiert. Auch wenn die vorgelegten Export-Zahlen für sich nicht sehr beeindruckend wirken, so sind sie doch im Verhältnis zu den fortpflanzungsfähigen Exemplaren besorgniserregend, zumal die Pflanzensammler ganze Gebiete von Jungpflanzen leer räumen, was auf lange Sicht das Fortkommen der Art gefährdet. Die Einrichtung eines Schutzgebietes erscheint zweckmäßig, was Madagaskar auch bestätigt.
Im Handel taucht die Art auch unter dem Synonym Cassia meridionalis oder Cassia viguierella var. meridionalis auf.
ORCHIDALES
ORCHIDACEAE
Antrag 15.31 von USA
ORCHIDACEAE spp.
Orchideenarten

Änderung der Anmerkung zur Listung von Orchideen, die in Anhang I enthalten sind, wie folgt:
Streichung der derzeitigen Anmerkung, welche besagt:
Für alle folgenden Anhang I Arten, Setzlinge oder Gewebekulturen in vitro, in soliden oder flüssigen Medien, in sterilen Kontainern transportiert, gilt, dass diese nicht unter die Bestimmungen der Konvention fallen.
Soll ersetzt werden durch folgende neue Anmerkung:
Alle folgenden Anhang I Arten, Setzlinge oder Gewebekulturen in vitro, in soliden oder flüssigen Medien, in sterilen Kontainern transportiert, fallen nicht unter die Bestimmungen der Konvention, wenn diese Exemplare die Bezeichnung `künstlich vermehrt` nach den Vorgaben der CoP tragen.
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Dieser Antrag präzisiert nur den Warenverkehr von künstlich vermehrten Anhang I Orchideenarten und erleichtert diesen Warenverkehr. Dieser Antrag ist in Übereinstimmung mit dem Pflanzenkommitee von CITES gemacht worden.
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LILOPSIDA
ARECALES
Arecaceae
Antrag 15.32 von Madagaskar
Beccariophoenix madagascariensis
Sikomba-Palme
Aufnahme der Samen in den Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Diese 12 Meter hohe Palmenart ist bereits im Anhang II gelistet. Jedoch mit einer Anmerkung #1 “Alle Teile und Derivate, ausgenommen a.) Samen, Sporen und Pollen (Pollinen eingeschlossen); b.) Setzlinge oder Kulturen auf Nährboden in vitro, in festem oder flüssigem Medium, transportiert in sterilen Containern; c.) Schnittblumen von künstliche vermehrten Pflanzen; und d.) Früchte und Teile und Derivate davon welche von künstlich vermehrten Pflanzen der Gattung Vanilla stammen.“
Formal richtig müßte der Antrag lauten, daß Madagaskar die Streichung dieser Anmerkung beantragt.
Tatsächlich werden ganze Gebiete in der Natur von Samensammlern restlos „leer“-gesammelt und die natürliche Vermehrung der Art ist durch diesen Raubbau gefährdet. Inhaltlich kann der Antrag nur unterstützt werden.
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Antrag 15.33 von Madagaskar
Dypsis decaryi
Dreieckspalme

Aufnahme der Samen in den Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Die Dreieckspalme ist eine schnellwüchsige Fiederpalme mit grau-grünen Blättern. Sie erreicht eine Höhe von bis zu 6 m und besitzt als auffälligstes Merkmal einen anscheinend dreieckigen Stamm, dem sie ihren Namen verdankt. Der Stamm selbst ist zwar rund, wird aber bei nicht zu alten Exemplaren durch die auffällig großen Blattbasen verdeckt. Die Wedel wachsen nur in drei Richtungen, so daß sich der Eindruck eines dreieckigen Stamms ergibt. D.decaryi gilt als eine recht unkomplizierte Kübel- bzw. Zimmerpflanze. Diese Palmenart ist bereits unter dem Namen Neodysis decaryi im Anhang II gelistet. Jedoch mit einer Anmerkung #1 “Alle Teile und Derivate, ausgenommen a.) Samen, Sporen und Pollen (Pollinen eingeschlossen); b.) Setzlinge oder Kulturen auf Nährboden in vitro, in festem oder flüssigem Medium, transportiert in sterilen Containern; c.) Schnittblumen von künstliche vermehrten Pflanzen; und d.) Früchte und Teile und Derivate davon welche von künstlich vermehrten Pflanzen der Gattung Vanilla stammen.“
Auch hier, wie beim Antrag 15.32 müßte der Antrag lauten, daß Madagaskar die Streichung dieser Anmerkung beantragt.
Die Art kommt in einem einzigen ca.800 ha großen Gebiet im Süden Madagaskars vor, welches Teil eines Nationalparkes ist. Um eine Plünderung der Samen zu verhindern, damit genügend Pflanzen nachwachsen, sollte die Anmerkung #1 für diese Art aus dem Anhang II gestrichen werden.
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VIOLALES
Passifloraceae
Antrag 15.34 von Madagaskar
Adenia firingalavensis
Flaschenliane

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Die Flaschenliane hat ihren Namen vom flaschenförmigen kahlen Stamm, der bis zu zwei Meter hoch wird. Die Rinde ist grün und die etwa 10 cm langen Blätter sind an der Oberseite grün und an der Unterseite hellgrün bis weißlich. Die zweihäusige Pflanze blüht unauffällig grün oder weiß. Die Flaschenliane ist weitestgehend anspruchslos im Wuchs, braucht jedoch viel Schatten durch höhere Bäume. Die Rinde der Pflanze ist officinal und wird zur Behandlung gegen Räude verwendet.
Die Art kommt in fünf separierten Gebieten an der West-Küste Madagaskars vor. Es werden sowohl Jungpflanzen als auch ältere Exemplare gehandelt, da die Art langsamwüchsig ist. Der Handel mit der Pflanze muß auf Grund der geringen Zahlen an Wildpflanzen reglementiert werden. Eine Aufnahme in den Anhang II ist hier sicher ein gutes Mittel um vor allem auch die Pläne Madagaskars, für ein Programm zur Nachzucht und Aussiedelung um die Population zu stärken, zu unterstützen.
Die Art wird auch unter den Synonymen Ophiocaulon firingalavensis und Ophiocaulon adenia gehandelt.
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Antrag 15.35 von Madagaskar
Adenia olaboensis
Olabo Adenie

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Der Stamm dieser Adenia wird im Durchschnitt 2 Meter hoch, in Ausnahmefällen bis zu 4 Meter mit einem Durchmesser von bis zu 40cm. Der Stamm hat eine charakteristische verikale Rippung. Die Äste werden bis zu 12 cim im Duchrchmesser und bilden sekundäre Stämme und Lianen, wobei die Lianen die selbe Rippenstruktur aufweisen, wie der Stamm. Die herzförmigen, dicken Blätter werden 6-7cm lang und sind an der Oberseite grün, an der Unterseite hellgrün. Auffällig ist ihre deutliche Blattaderung. Die Pflanze ist zweihäusig und hat grünlich-gelbe bis weiße Blüten. Traditionell sollte eine A.olaboensis an der Ostseite des Wohnhauses gepflanzt werden. Die Art wird sowohl als Jungpflanze mit etwa 1m um 45 US$ als auch als Samen für 3 US$ pro 10Stück Korn gehandelt.
Die vier Vorkommensgebiete von A.Olaboensis sind über ganz Madagaskar verstreut. Die einzelnen Populationen sind jedoch sehr klein und separiert.
Die Entnahme von Jungpflanzen führt dazu, daß ältere Pflanzen sich immer weiter durch ihre Lianen ausbreiten und es zu einer Verkleinerung des Gen-Pools kommt, was in weiterer Folge signifikante Nachteile für das Fortkommen der Art hat. Daher sollte dem Antrag jedenfalls zugestimmt werden.
Antrag 15.36 von Madagaskar
Adenia subsessifolia
Faststzendblatt Adenie

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: ZustimmenDie Pflanze bildet eine Knolle von bis zu 30cm im Durchmesser. Aus dieser Knolle wachsen reichlich Äste mit zähem, gräulichem Laub. Die Trichterförmigen Blüten sind gelb-grünlich. In der Volksmedizin werden die getrockneten, zermahlenen Blätter zur Behandlung von kleinen Verletzungen verwendet.
Die Art wächst im Süden von Madagaskar in zwei entfernten Gebieten. Das Vorkommensgebiet ist stark fragementiert. Eines dieser beiden Vorkommensgebiete ist ein Nationalpark. Dort befinden sich gerade noch 50 adulte Exemplare, im zweiten Gebiet konnten auch nur mehr 150 Stück gezählt werden. Dies ist extrem wenig für die Erhaltung einer Art. Madagaskar legt dar, daß Sammler sowohl Jungpflanzen als auch ältere Exemplare der Natur entnehmen, was die natürliche Regeneration der Art verhindert. Leider sind die vorgelegten Zahlen wenig aussagekräftig. Dennoch sollte auf Grund des Vorsorgeprinzipes die Art in den Anhang II von CITES aufgenommen werden, auch um gesicherte Daten über den Handel zu erhalten.
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PROTEALES
Protaceae
Antrag 15.37 von Südafrika
Orothamnus zeyheri
Sumpfrose

Streichung von Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Diese aparte Pflanze kommt nur in Südafrika in einem Naturschutzgebiet namens Kogelberg vor und wurde in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts sehr stark der Natur entnommen. Auf Grund der extremen Situation wurde die Pflanze 1975 in den Anhang I von CITES aufgenommen und 1997, als sich die Population sehr gut erholte, in den Anhang II von CITES abgelistet. Es ist in Südafrika eine Entnahme aus der Natur gänzlich untersagt, was sehr streng überwacht wird. Die Pflanze wird auch immer wieder durch Naturfeuer bedroht. Das Management für diese Art ist sehr effizient, in den letzten 20 Jahren waren auch die Naturfeuer immer unter Kontrolle zu bringen. Die Nachfrage nach dieser schönen Art ist nach wie vor gegeben, der Bedarf wird aber vollkommen durch Nachzucht abgedeckt. Die Gefährdungshistorie dieser Pflanze ist ein Musterbeispiel für die Effizienz von CITES. Daher muß man, soferne die Nachhaltige Nutzung anerkannt wird, in Konsequenz diesem Antrag zustimmen.
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Antrag 15.38 von Südafrika
Protea odorata
Wohlriechender Zuckerbusch

Streichung von Anhang II
Empfehlung von DCSP: ZustimmenDie sehr kleinblütige Protea ist vor allem wegen des herrlichen Duftes bei Protealiebhabern in Südafrika sehr begehrt, als Schnittblume ist sie nicht attraktiv. Die Pflanze wurde 1975 eigentlich irrtümlich in den Anhang I von CITES aufgenommen und 1997, als sich die Population sehr gut erholte, in den Anhang II von CITES abgelistet. Der Handelsbedarf an dieser Duftpflanze wird vollkommen aus künstlicher Vermehrung in Südafrika abgedeckt. Die Pflanze ist in Südafrika streng geschützt und wird auch nicht mehr der Natur entnommen. Die Pflanze kommt an 4 Standorten vor. Die einzige Bedrohung sind Naturfeuer, der Straßenbau und Pflanzenspritzmittel, es sind aber Jungpflanzen in anderen Naturschutzgebieten ausgesetzt worden. Es besteht keine Gefährdung durch den Handel, daher kann dem Antrag zugestimmt werden.
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RHAMNALES
Vitaceae
Antrag 15.39 von Madagaskar
Cyphostemma elephantopus
Elefantenfuß-Traubenbaum

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
Diese Art bildet eine halb unterirdische Knolle von bis zu 60cm Durchmesser auf der ein Stamm von 20-30cm Durchmesser aufsitzt, aus dem die bis zu 2 Meter langen Äste wachsen. Die Blüten sind gelb.
Die Art wird nicht nur durch den Handel mit Jungpflanzen bedroht. Leider liegt das Vorkommensgebiet nahe der Küste und ist dazu noch von der Errichtung neuer Hotelanlagen bedroht. Es liegt auch weitgehend in einem Gebiet, das in privatem Eigentum steht. Hier liegt ein großer Handlungsbedarf von Madagaskar vor.
Die im Antrag vorgelegten Daten zeigen keineswegs eine Zunahme des Handels, im Gegenteil. Dennoch existiert ein Handel, jedoch vor allem mit Samen. Nationale Schutzbemühungen sollten an erster Stelle stehen und vor allem den Habitatsverlust verhindern. Sollten von Seiten des Antragstellers nicht neue, stichhaltige Handelsdaten vorgelegt werden, so ist dieser Antrag abzulehnen.
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Antrag 15.40 von Madagaskar
Cyphostemma laza
Traubenbaum

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Der Traubenbaum hat einen bis 2 Meter hohen kegelförmigen gelben Stamm mit schuppiger Rinde. An der Spitze dieses Stammes wachsen 1 bis 3 Lianen die bis zu 5 Meter lang werden und feine Ausläufer zum klettern und festhalten haben. Aus dem Extrakt der Blätter wird Shampoo hergestellt. Die kleinen Blüten sind braun bis grün. Der Traubenbaum kommt sowohl im Süden Madagaskars in einigen Gebieten vor als auch in einem einzelnen Gebiet ganz im Norden. In den südlichen Vorkommensgebieten können auch zwei Varietäten unterschieden werden. Die Art ist auch unter dem Synonym Cissus laza bekannt. Obwohl der Antrag, betreffend die Zahl der Exemplare vage bleibt, die noch in der Natur zu finden sind, so sprechen die Handelszahlen doch eine deutliche Sprache. Der Anstieg von 419 Exemplaren im Jahr 2003 auf beinahe 8.000 Exemplare im Jahr 2006 spiegelt das Interesser der Pflanzenliebhaber in aller Welt an dieser langsamwüchsigen Pflanze, die mit relativ niedrigen Temperaturen währen der Ruheperiode gut zurechtkommt, wieder. Eine Regulierung des Handels durch die Aufnahme in den Anhang II ist dringend notwendig.
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Antrag 15.41 von Madagaskar
Cyphostemma montagnacii
Montanac-Traubenbaum

Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: ZustimmenDie hauptsächlich unterirdische sukkulente Knolle dieser Pflanze kann bis zu 30cm im Durchmesser erreichen. Die Lianen werden 1.5 Meter lang. C.montagnacii blüht unscheinbar grün. Zwar kommt diese Art in einem einzigen kleinen Gebiet vor, und Zählungen im Jahr 2006 ergaben nur 50 Exemplare in der Natur, jedoch ist auch auf Grund der vorgelegten Zahlen keine Handelsrelevanz erkennbar. Tatsächlich wird diese Art regelmäßig gehandelt und ist unter Sukkulentenliebhabern sehr begehrt. Schon allein aus Gründen des Vorsorgeprinzipes sollte dem Antrag zugestimmt werden.
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ZYGOPHYLLACEAE
Antrag 15.42 von Argentinien
Bulnesia sarmientoi
Guajakholz-Baum, Palo Santo

Aufnahme in Anhang II mit einer Anmerkung mit folgendem Wortlaut:
„# 11 Bezeichnet Stämme oder Holzblöcke, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz, Pulver und Extrakte“
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Die Verbreitung des „Palo Santo“ beschränkt sich auf halbtrockene Chaco-Wälder in N-Argentinien, SW-Brasilien, Paraguay und Ost-Bolivien. Die Baumart lebt in einer einzigartigen Lebensgemeinschaft mit einer Ameisenart, der er Schutz unter seiner Rinde bietet, im Gegenzug wird der Baum von Schädlingen, Fraßfeinden und sonstigem Pflanzenaufwuchs freigehalten. Aus diesem Grund kommt dieser äußerst langsam- und kleinwüchsige Hartholzbaum in nur geringen Dichten vor (weniger als 1 Individuum / Hektar). Der Name „Palo Santo = Heiliges Holz“ kommt von seinen auffällig isoliert stehenden und durch Ameisen geschützten Bäumen, eher nicht von seiner seit langem bekannten Heilwirkung gegen Syphilis.
Das Holz findet als Tropenholz, seine Inhaltsstoffe in der kosmetischen und pharmazeutischen Industrie Verwendung. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts hat der internationale Handel diese Art „entdeckt“, seit 5 Jahre steigen die Exportquoten exponentiell an. Auf Grund der geringen Dichte des natürlichen Vorkommens wird der südamerikanische Gesamtbestand bei über 20.000 t Exportvolumen je Ursprungsland innerhalb weniger Jahre bedrohlich dezimiert. Es ist daher dringend an der Zeit, für diese Art Handelsbeschränkungen einzuführen.
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DCSP wünscht allen Teilnehmern an der Konferenz gutes Gelingen!