CoP14
Empfehlungen
des
Dokumentationszentrums für Artenschutz
( D.C.S.P. )
zu den Anträgen, welche bei der
14. Konferenz der Vertragsstaaten in Den Haag (Holland)
vom 3. - 15. Juni 2007 gestellt werden.
DOCUMENTATION CENTER FOR SPECIES PROTECTION
CENTRE DE DOCUMENTATION POUR LA PROTECTION DES ESPECES
CENTRO DE DOCUMENTATION PARA LA PROTECCION DE ESPECIES
Wielandgasse 44
A-8010 Graz
TEL.: (0316) 82 21 24
FAX: (0316) 81 21 24
MAIL: office@dcsp.org
www.dcsp.org
FAUNA
CHORDATA
MAMMALIA
PRIMATES
Loridae
Antrag 14.1 von Kambodscha
Nycticebus spp.
Plumploris
< FÜR BILD ANKLICKEN >
Transfer von Anhang II in Anhang I
Empfehlung von DCSP: zustimmen
Der dramatische Habitatsverlust aller Plumploriarten in allen Vorkommensländern ist wohl die Hauptursache für die nun extreme Gefährdung. In Kambodscha beträgt die natürliche Urwaldfläche nur mehr 6% der ursprünglichen Fläche, in den anderen Vorkommensländern ist die Situation meist auch nicht viel besser, vor allem auch weil die Zerstückelung der Waldflächen den genetischen Austausch noch erschweren. Ein weiteres wesentliches Erschwernis für den Fortbestand dieser Arten ist die geringe Reproduktionsrate. Etwa alle 1,5 Jahre kommt ein Junges zur Welt. Die Tiere werden regelmäßig gehandelt. Besonders in der traditionellen asiatischen Volksmedizin werden praktisch alle Teile, einschließlich Fell, Hirn und Urin verwertet. Die Aberglaubenmedizin will damit Rheuma, Epilepsie, Magenkrankheiten, Asthma und Wunden heilen. Auch als Sexualstimulanz werden die Augenäpfel verwendet. Auch im internationalen zoologischen Handel tauchen die Tiere immer wieder auf, insbesondere in asiatischen Ländern. Die Mortalitätsraten beim Lebendtiertransport sind erschreckend hoch. Auch ist der illegale Handel mit diesen Arten zunehmend. Auch in Österreich sind in den letzten Jahren wiederholt illegal importierte Tier, insbesondere aus Thailand aufgetaucht. Jedweder Handel, zu welchem Zweck auch immer, mit diesen hochgefährdeten Tieren muß unterbunden werden. Lokal sind diese Tiere schon vielfach ausgestorben oder nahe am aussterben. Eine Anhang I Listung ist schon längst überfällig.
_________________________________________________________________________________________
CARNIVORA
Felidae
Antrag 14.2 der Vereinigten Staaten von Amerika
Lynx rufus
Rot-Luchs
Streichung aus Anhang II
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
Der in Nordamerika in mehreren Unterarten vorkommende Rot-Luchs ist die häufigste Katzenart Nordamerikas und besitzt eine weite Verbreitung. Der Gesamtbestand wird laut Antrag auf ca. 1 Million Individuen geschätzt. Diese Zahl ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, da die Populationsdichten des Rot-Luchses regional stark schwanken. Auch die Überschneidung der Reviergrenzen einzelner Individuen und jahreszeitliche Schwankungen erschweren die Angaben über Populationsgrößen. Laut Antrag liegen die Reviere einzelner Individuen zwischen 3 und 60 km², nach Angaben anderer Autoren bis zu 85 km².
Der vorliegende Antrag wurde bereits auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz gestellt, jedoch wieder zurückgezogen. Legal wurden seit 1980 ca. 1,5 Millionen Teile oder Derivate des Rot-Luchses exportiert, illegaler Handel ist regelmäßig in geringem Umfang nachzuweisen.
Interessant erscheint, daß Angaben zu Handelsrelevanz und Exportmengen im vorliegenden Antrag nur über größere Zeiträume, nicht jedoch jährlich angegeben werden. Aus dem Antrag der letzten Vertragsstaatenkonferenz geht jedoch hervor, daß der Handel seit 2001 stark zugenommen hat. Es wird nicht belegt, ob diese steigende Nachfrage negative Auswirkungen auf die Populationen hat. Daher ist jedenfalls anzuraten, den Rot-Luchs in Anhang II beizubehalten und den Handel weiterhin in kontrollierte und regulierte Bahnen zu lenken.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.3 von Uganda
Panthera pardus
Leopard
< FÜR BILD ANKLICKEN >Transfer der Population von Uganda von Anhang I in Anhang II mit einer Anmerkung mit folgendem Wortlaut:
" 1) für den ausschließlichen Zweck der Sportjagd für Trophäen und Häute für den persönlichen Gebrauch, welche als persönliches Hab und Gut exportiert werden; und
2) mit einer jährlichen Exportquote von 50 Leoparden für das ganze Land."
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Der Antrag Ugandas argumentiert, daß die Bevölkerung im Leoparden eine Bedrohung sieht und keinen Nutzen von diesen Tieren ziehen kann und eine Exportquote für Sportjäger den Wert des Leoparden bei den Menschen heben würde.
Über den Populationsstatus wird nur gesagt, daß eine Zählung durch die weite Verbreitung und versteckte Lebensweise des Leoparden nicht möglich sei. Dies scheint eher ein Zeichen zu sein, daß es so viele Tiere nicht geben kann. Hingegen macht Uganda genaue Angaben über gerissene Nutztiere. In den Jahren 2002-2006 sind dies: 61 Ziegen, 8 Schafe und 24 Kälber. Den Wert dieser getöteten Tiere beziffert Uganda mit 6.930.000,-- Uganda Shilling, dies sind etwa 3.050,-- Euro oder 3.950,-- US$. Das sind auf den angegebenen Zeitraum aufgerechnet 610,-- Euro pro Jahr. Der Wert eines als Sporttrophäe erlegten Leoparden beläuft sich auf 1.500,-- bis 2.000,-- Euro. Uganda argumentiert, daß durch diese Einnahmen der Schaden bezahlt werden könnte und die Bevölkerung den Wert der Tiere erkennen würde. Würde man dieser Argumentation folgen, so käme man auf 3-4 Tiere und nicht auf 50 Tiere.
Schon auf Grund der schlechten wissenschaftlichen Ausarbeitung des Antrages ist dieser abzulehnen. Darüber hinaus würde dieser Transfer zu Anhang II ein Splitt-Listing bedeuten, was die Schutzbemühungen in anderen Vorkommensstaaten untergraben würde.
_____________________________________________________________________________________
PROBOSCIDEA
Elephantidae
Antrag 14.4 von Botswana und Namibia
Loxodonta africana
Afrikanischer Elefant
Beibehaltung der Populationen von Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe in Anhang II im Sinne von Artikel II Paragraph 2 (b), wobei alle existierenden Anmerkungen durch folgende Anmerkung zu ersetzen sind:
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Die Situation des Afrikanischen Elefanten hat sich in den letzten 10 Jahren in einem besorgniserregendem Ausmaß verschlechtert. Zählungen des Jahres 1998 ergaben einen Gesamtbestand von ca. 500.000 Individuen, 2006 wurden nur mehr 400.000 wildlebende Elefanten gezählt. Allein in den letzten 5 Jahren wurden Bestandsrückgänge in den Staaten Namibia, Mozambique, Togo, Ghana, Gabun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Äthiopien, Senegal, Benin und Niger festgestellt.
Der illegale Handel mit Elfenbein hat seit der letzten Vertragsstaatenkonferenz wieder erheblich zugenommen und umfaßt ca. 39.000 kg. Wesentlicher Faktor dafür ist die zunehmende Marktpräsenz Chinas, wo sich die Preise für Elfenbein in den letzten Jahren verdreifacht haben. Für 1 t Elfenbein werden hier mittlerweile bis zu 750.000 USD bezahlt.
Die nationalen Kontrollmaßnahmen funktionieren nach wie vor nicht, gerade Botswana und Südafrika zählen zu den Drehscheiben des internationalen Elfenbeinschmuggels.
Laut Antrag Tansanias auf Rücklistung von Anhang I in Anhang II sind die Kriterien für den Anhang I nicht mehr gegeben. Entsprechend der Fort Lauderdale – Kriterien ist jedoch die Bestandsentwicklung innerhalb von 2 Generationen zu betrachten, im Falle von Elefanten liegt der angemessene Vergleichszeitraum in den 50er-Jahren. Laut dem Antrag Tansanias gingen in diesem Zeitraum die Arealgröße von 90 % auf ca. 49 % der tansanischen Landesfläche zurück.
Die Staaten Botswana, Namibia und Tansania wollen zu nicht kommerziellen Zwecken ihre Lagerbestände beschlagnahmten Elfenbeines in hohem Ausmaß leeren. Daß dies verheerende Auswirkungen auf Wilderei und Schmuggel im gesamten Kontinent haben wird, wurde in der Vergangenheit bereits zahlreich bewiesen.
Einige wenige Populationen Afrikas, darunter auch jene in Tansania, haben seit der Listung in Anhang I 1989 deutlich zugenommen. Das Sozialgefüge der Elefantenherden ist jedoch noch immer gestört, da gerade die alten und erfahrenen Leittiere mit großen Stoßzähnen gezielt gewildert wurden. Die Zulassung eines Elfenbeinhandels würde dieses massive Problem noch weiter verstärken.
Kontraproduktiv zeigt sich auch das Bestreben Botswanas, Leder, Häute und Derivate auch zu kommerziellen Zwecken handeln zu dürfen. Diese Einnahmequelle geht damit für den Schutz des Elefanten verloren. Bezeichnend ist auch die Tatsache, daß gerade die Population Botswanas zunahm, weil die Wilderei in mehreren Nachbarstaaten, vor allem in der Etosha-Pfanne, Elefantenherden über die Grenze nach Botswanas trieb.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.5 von Botswana
Loxodonta africana
Afrikanischer Elefant
Ergänzung der Anmerkung betreffend die Population von Botswana mit folgendem Wortlaut:
"Für den Fall der Population Botswana soll für folgenden ausschließlichen Zweck erlaubt sein:
1) Handel mit Jagdtrophäen für nicht-kommerzielle Zwecke;
2) Handel mit Häuten für kommerzielle Zwecke;
3) Handel mit Lederartikeln für kommerzielle Zwecke;
4) Handel mit lebenden Tieren für kommerzielle Zwecke, zu passenden und akzeptablen Destinationen (und wie festgelegt in der nationalen Gesetzgebung des Import-Staates);
5) jährlicher Handel mit registrierten Beständen von Roh-Elfenbein (ganze Stoßzähne und Stücke im Ausmaß von nicht mehr als 8 Tonnen) aus botswanischem Ursprung, welche der Regierung Botswana gehören, für kommerzielle Zwecke, nur mit Handelspartnern, welche vom Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem ständigen Ausschuß festgelegt wurden und eine zufriedenstellende nationale Legislatur sowie nationale Handelskontrollen haben, um sicherzustellen, daß das importierte Elfenbein nicht re-exportiert und behandelt wird in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Resolution Conf. 10.10 (Rev.CoP12) betreffend Verarbeitung und Handel; und
6) Handel mit registrierten Beständen von Roh-Elfenbein (ganze Stoßzähne und Stücke im Ausmaß von nicht mehr als 40 Tonnen) aus botswanischem Ursprung, welche der Regierung Botswanas gehören, für kommerzielle Zwecke, in einem einmaligen Verkauf unmittelbar nach der Annahme des Antrages. Botswana wird nur mit Handelspartnern handeln, welche vom Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem ständigen Ausschuß festgelegt wurden und eine zufriedenstellende nationale Legislatur sowie nationale Handelskontrollen haben, um sicherzustellen, daß das importierte Elfenbein nicht re-exportiert und behandelt wird in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Resolution Conf. 10.10 (Rev.CoP12) betreffend Verarbeitung und Handel.
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Siehe Antrag 14.4 von Botswana und Namibia
_______________________________________________________________________________________
Antrag 14.6 von Kenia und Mali
Loxodonta africana
Afrikanischer Elefant
A. Änderung der Anmerkung betreffend die Populationen von Botswana, Namibia und Südafrika um
"Kein Handel mit rohem oder verarbeitetem Elfenbein soll erlaubt sein und zwar für einen Zeitraum von 20 Jahren, ausgenommen:
1) rohes Elfenbein, exportiert als Jagdtrophäen für nichtkommerzielle Zwecke; und
2) Elfenbein, exportiert gemäß den festgesetzten Verkäufen von registrierten Elfenbein-Beständen aus staatlichem Besitz, denen bei der 12.Vertragsstaatenkonferenz zugestimmt wurde"; und
"6) Handel mit individuell markierten und zertifizierten Ekipas, eingearbeitet in komplette Schmuckstücke für nichtkommerzielle Zwecke für Namibia".
B. Erweiterung der Anmerkung betreffend die Population von Simbabwe mit folgendem Wortlaut:
"Erlaubt ist für den ausschließlichen Zweck:
1) Export von lebenden Tieren nach geeigneten und akzeptablen Bestimmungsorten
2) Export von Häuten ; und
3) Export von Lederwaren für nichtkommerzielle Zwecke.
Alle übrigen Exemplare sollen als Exemplare der Arten, die im Anhang I sind, erachtet werden, und der Handel mit ihnen soll dementsprechend geregelt sein.
Kein Handel mit rohem oder verarbeitetem Elfenbein soll über einen Zeitraum von 20 Jahren erlaubt werden.
In Fällen, wo
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Der Antrag Kenias und Malis berücksichtigt die Gesamtsituation des Afrikanischen Elefanten (siehe Antrag von Botswana). Der Elfenbeinhandel soll für 20 Jahre ausgesetzt werden, die einzig richtige Antwort auf die derzeit aktuelle Entwicklung. Vielleicht lassen sich ja in diesem Zeitraum entsprechende Kontrollmechanismen in einzelnen afrikanischen Staaten entwickeln. Auch der Handel mit sonstigen Elefantenprodukten, wie Leder und Häute sollte auf nicht kommerzielle Zwecke beschränkt bleiben. Die bisherigen Zugeständnisse, die sich Namibia, Südafrika, Botswana und Zimbabwe erstritten haben (Rücklistung in Anhang II mit den entsprechenden Anmerkungen) bleiben erhalten. Dies ist als Kompromiß zu werten, ohne den dieser Antrag ohnehin chancenlos wäre.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.7 von Tansania
Loxodonta africana
Afrikanischer Elefant
Transfer der Population von Tansania von Anhang I in den Anhang II mit einer Anmerkung mit folgendem Wortlaut:
"Für den ausschließlichen Zweck zu erlauben:
1) Handel mit registrierten Lagerbeständen von Roh-Elfenbein als ganze Stoßzähne und Stücke;
2) Handel mit Lebendexemplaren für nicht-kommerzielle Zwecke zu geeigneten und akzeptablen Bestimmungsorten; und
3) Handel mit Jagdtrophäen für nichtkommerzielle Zwecke.
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Siehe Antrag 14.4 von Botswana und Namibia
_________________________________________________________________________________________
ARTIODACTYLA
Camelidae
Antrag 14.8 von Bolivien
Vicugna vicugna
Vikunja
"Population von Bolivien (gelistet in Anhang II):
Für den ausschließlichen Zweck, den internationalen Handel zu erlauben, wenn die Wolle von lebenden Vikunjas geschoren wurde, ebenso Bekleidung und Gegenstände daraus hergestellt, einschließlich kunsthandwerkliche Gegenstände und gestrickte Artikel.
Die Rückseite des Textiles muß mit einem Logo versehen sein, das von den Vorkommensstaaten, welche Mitunterzeichner der Convenio para la .... sind, angenommen wurde, und die Webereien müssen die Aufschrift "Vicuna-Bolivia" tragen. Andere Produkte müssen das Etikett mit dem Logo tragen und der Herkunftsbezeichnung ‘VICUÑA-BOLIVIA-ARTESANÍA’.
Alle anderen Exemplare sollen zu den Exemplaren von Arten gezählt werden, die im Anhang I gelistet sind, und der Handel mit ihnen soll entsprechend reguliert sein.
|
Empfehlung von DCSP: ablehnen Nach jahrzehntelanger hemmungsloser Wilderei und Ausbeutung des Vikunjas führten die getroffenen nationalen Schutzmaßnahmen sowie die Listung in Anhang II zu einer erheblichen Erholung der zentralandinen Bestände. Mittlerweile existieren wieder etwa 75 % des ursprünglich 400.000 Tiere zählenden Bestandes. Dennoch sind die von Bolivien gelieferten Daten nicht seriös erstellt. Es werden von ca. 20 Prozent der Landespopulation Angaben zur Populationsentwicklung getätigt. In 5 der 9 erhobenen Vorkommensgebieten wurden die Individuenzahlen 2006 einfach aus dem Vorjahr abgeschrieben, in einem Gebiet sogar gleich alle 5 Jahre. Es gibt zu dem Vorhaben Boliviens, wildlebende Vikunjas in Koppeln zusammenzutreiben, zu scheren und danach wieder auszulassen, jedoch generell erhebliche Vorbehalte. Die Methode, wildlebende Säugetiere wie Haustiere zu behandeln, birgt zahlreiche Risiken, auf die auch in diesem Antrag in keiner Weise eingegangen wird: Die Störung des sozialen Gefüges einer Herde, Fehlgeburten, Trennung der Jungtiere von ihren Müttern und die Übertragung von Haustierkrankheiten auf wildlebende Populationen sind Risikofaktoren, die nur unzulänglich bekannt sind, aber auch nicht erhoben werden. Auch finden sich keine Angaben zur Mortalitätsrate bei derartigen Aktionen. Zudem funktioniert auch nach Angaben des Antragstellers die nationale Kontrolle des illegalen Handels nur äußerst unzulänglich. _______________________________________________________________________________________ |
Cervidae
Antrag 14.9 von Algerien
Cervus elaphus barbarus
Berberhirsch
Aufnahme in Anhang I
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Der Berberhirsch ist eine Unterart des europäischen Rothirsches und lebt in Korkeichenwäldern in Tunesien, Algerien und früher auch in Marokko. Die Tunesische Population ist bereits im Anhang III gelistet. Der Antrag spricht von etwa 60 Tieren in Algerien. Tatsächlich gibt es im ganzen Vorkommensgebiet weniger als 200 Tiere. Die Art ist früher durch die Bejagung an den Rand der Ausrottung getrieben worden. Heute gibt es praktisch keine Handelsrelevanz, wovon auch der Antrag selbst spricht. Die Hauptbedrohung für den Berberhirsch besteht im Verlust natürlicher Vorkommensgebiete und in der nationalen Wilderei. Algerien muß hier seine Hausaufgaben machen und sich um den nationalen Schutz kümmern. Interessant ist auch, daß Tunesien als zweiter Vorkommensstaat nicht als Mitantragsteller auftritt.
_________________________________________________________________________________________
Bovidae
Antrag 14.10 von Algerien
Gazella cuvieri
Cuviergazelle
Aufnahme in Anhang I
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Die Cuviergazelle kommt im ganzen nordafrikanischen Raum im Atlasgebirge vor. Sie leben in Kleinstherden von bis zu 6 Tieren oder sind überhaupt Einzelgänger. In Algerien gibt es etwa 500 Tiere, wobei es im gesamten Vorkommensgebiet etwa 2000 bis 2500 Tiere gibt. Die größte Population gibt es in Marokko mit etwa 1500 Tieren. Die Art wurde in der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts durch die Jagd stark dezimiert. Heute ist die Handelsrelevanz praktisch nicht vorhanden. Vielmehr wird die Art durch Habitatzerstörung und Habitatzerstückelung bedroht. Tunesien hat für diese Gazellenart Schutzgebiete eingerichtet und hat sie im Anhang III gelistet. Auch wird hier versucht den Bestand durch Wiedereinsiedelung zu verbessern. Auch wenn die Art innerhalb der Europäischen Union im Anhang B gelistet ist, so ist nicht von einer Gefährdung durch den Handel auszugehen. Die Art erfüllt keineswegs die Kriterien für eine Aufnahme in den Anhang I.
Sollte Algerien sich mit einer Aufnahme in den Anhang II begnügen, so wird die EU in Konsequenz zustimmen.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.11 von Algerien
Gazella dorcas
Dorkasgazelle
Aufnahme in Anhang I
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Die Dorkasgazelle hat ein großes Verbreitungsgebiete vom Mittelmeer, der Sahelzone bis ans Rote Meer und den Süden Israels. Sie ist an das Leben in der Wüste perfekt angepaßt und könnte ihr Leben lang ohne Wasseraufnahme leben. In Algerien leben noch etwa 620 Tiere. Die IUCN bezeichnet die Art als bedroht. Die Tunesische Population ist im Anhang III gelistet und die Europäische Union führt die Art im Anhang B. Die Hauptbedrohung der Art liegt im Habitatsverlust und in der nationalen Wilderei zu Ernährungszwecken. Ein internationaler Handel ist nicht relevant. Die Art erfüllt keineswegs die Kriterien für eine Aufnahme in den Anhang I. Sollte Algerien sich mit einer Aufnahme in den Anhang II begnügen, so wird die EU in Konsequenz zustimmen.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.12 von Algerien
Gazella leptoceros loderi
Dünengazelle
Aufnahme in Anhang I
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Die Dünengazelle war einst die häufigste Gazelle in der Sahara. In den 1970er Jahren wurde der Bestand extrem dezimiert. Heute findet man die Art in kleinen Stückzahlen in Algerien, Chad, Ägypten Lybien, Mali Niger, Sudan und Tunesien. Die südlicheren Vorkommen sind ungesichert. Es gibt keine gesicherten Daten über die Größe der Population. Weltweit gibt es etwa 250 Tiere in Gefangenschaft, die alle Teil eines Nachzuchtprogrammes sind. Hier werden große Anstrengungen unternommen, um die Art, welche von der IUCN als gefährdet einstuft, unternommen. Die Tunesische Population ist im Anhang III gelistet und die Europäische Union führt die Art im Anhang B. Die Dünengazelle ist bedingt durch die Nahrungssuche ein Migrationstier. Leider ist die Hauptbedohung der Art die Bejagung durch die hungernde Bevölkerung speziell in Krisengebieten. Ein internationaler Handel ist nicht bekannt. Die Art erfüllt keineswegs die Kriterien für eine Aufnahme in den Anhang I. Sollte Algerien sich mit einer Aufnahme in den Anhang II begnügen, so wird die EU in Konsequenz zustimmen.
_________________________________________________________________________________________
REPTILIA
CROCODYLIA
Alligatoridae
Antrag 14.13 von Brasilien
Melanosuchus niger
Mohrenkaiman
Transfer der Population von Brasilien von Anhang I in Anhang II
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Der Mohrenkaiman wurde bis in die 70er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts hemmungslos ausgebeutet. Die darauf folgenden Schutzbestrebungen und die Listung in Anhang I führten zu einer massiven Erholung der brasilianischen Bestände. Auf Grund des großen Verbreitungsgebietes – dem Amazonasgebiet – ist die heutige Individuenzahl sicherlich beträchtlich. Dennoch ist der Antrag aus folgenden Gründen abzulehnen:
Es mag zutreffen, daß die Populationsgröße des Mohrenkaimans einer nachhaltigen Nutzung bereits entspricht. Es kann jedoch nur eine einheitliche Regelung für diese 8 Vertragsstaaten umfassende Population zielführend sein, bei gleichzeitiger Durchführung eines entsprechenden Managementprogrammes. Ansonsten werden wieder Zustände wie in den 70er-Jahren gefördert.
_________________________________________________________________________________________
SAURIA
Helodermatidae
Antrag 14.14 von Guatemala
Heloderma horridum charlesbogerti
Guatemala Skorpionskrustenechse
Transfer vom Anhang II in Anhang I
Empfehlung von DCSP: zustimmen
Diese erst 1988 beschriebene, mit dem als "Gila-Monster" bezeichnete verwandte Reptilienart zählt zu den gefährdetsten Reptilien-Taxa der Welt. Der Wildbestand dieser auf nur mehr 240 km² vorkommenden Art wird auf ca. 200 Individuen geschätzt. In den 90er-Jahren galt die Unterart bereits als ausgestorben. 90 % ihres ursprünglichen Lebensraumes, Trockenwälder einer isoliert liegenden guatemaltekischen Tallandschaft wurden bereits zerstört, die heutigen Restvorkommen stark sind fragmentiert. Die Tiere werden oft durch Aberglauben und unnötiger Angst vor ihrer geringen Giftwirkung erschlagen. Es liegt auf der Hand, daß die Hauptgefährdung nicht durch den Handel verursacht wird, sondern durch die Lebensraumzerstörung. Bei dieser minimalen Populationsgröße ist aber die Entnahme von auch nur wenigen Tieren bereits bestandsgefährdend. Durch den strengen nationalen Schutz existiert kein legaler Handel, mit Ausnahme einiger weniger Zoo-Exemplare. Da diese Tiere einem massiven Interesse von Reptilienhaltern ausgesetzt sind, werden sie auch regelmäßig illegal exportiert. Immerhin werden in der USA dafür ca. 2.000 Dollar bezahlt.
_________________________________________________________________________________________
ELASMOBRANCHII
LAMNIFORMES
Lamnidae
Antrag 14.15 von Deutschland Im Namen der EU und im Interesse der EU
Lamna nasus
Heringshai
Aufnahme in Anhang II, mit der folgenden Anmerkung:
"Das Inkrafttreten der Aufnahme von Lamna nasus in Anhang II von CITES wird für 18 Monate ausgesetzt, um es den Vertragsstaaten zu ermöglichen, die entsprechenden technischen und administrativen Probleme zu lösen, wie etwa die mögliche Einrichtung einer zusätzlichen Verwaltungsbehörde".
Empfehlung von DCSP: zustimmen
Haie besitzen im Gegensatz zu den meisten kommerziell genutzten Meeresfischen eine außerordentlich niedrige Reproduktionsrate. Der Heringshai bekommt erst im Alter von 20 Jahren zumeist 1 oder 2 Junge alle 1 bis 2 Jahre. Der Rückgang dieser weltweit in gemäßigten Meeren verbreiteten Hochsee-Art besteht ausschließlich im wegen Fleisch und Flossen durchgeführten Fischfang. In der nördlichen Hemisphäre wurde zumindest der Rückgang der jeweiligen Populationen zwischen 50 und 99 % innerhalb der letzten drei Generationen dokumentiert. Im Mittelmeer wurde der Heringshai bereits weitgehend ausgerottet. Die Ausbeutung in südlichen Meeren hingegen erfolgt komplett unkontrolliert. Auf Grund des Rückganges können die in früheren Jahrzehnten erzielten Exportmengen von mehreren 1.000 t pro Jahr und Exportland längst nicht mehr erzielt werden.
Die Aufnahme in den Anhang II ist dringend anzuraten, eine nötige Aufnahme in Anhang I in den nächsten Jahren ist ebenfalls schon abzusehen.
________________________________________________________________________________________
SQUALIFORMES
Squalidae
Antrag 14.16 von Deutschland Im Namen der EU und im Interesse der EU
Squalus acanthias
Dornhai
Aufnahme in Anhang II, mit der folgenden Anmerkung:
"Das Inkrafttreten der Aufnahme von Lamna nasus in Anhang II von CITES wird für 18 Monate ausgesetzt, um es den Vertragsstaaten zu ermöglichen, die entsprechenden technischen und administrativen Probleme zu lösen, wie etwa die mögliche Einrichtung einer zusätzlichen Verwaltungsbehörde".
Empfehlung von DCSP: zustimmen
Die Situation des ebenfalls weltweit in gemäßigten Meeren lebenden Dornhais stellt sich ähnlich dar wie die des Atlantischen Heringhais. Auch bei dieser Art werden Fleisch (Handelsbezeichnung: Schillerlocken, Seeaal, Dornfisch, u. a.) und Flossen genutzt. Der Dornhai besitzt ebenfalls eine ausgesprochen niedrige Fortpflanzungsrate (2 – 11 Junge alle 2 bis 3 Jahre, Fortpflanzungsfähigkeit ab ca.10 Jahren). Durch seinen Lebensraum in küstennahen Meeresbereichen bestehen weitere Gefährdungsursachen in Umweltverschmutzung und Schleppnetzfischerei.
Die NO-atlantischen Populationen erlitten im 20. Jahrhundert einen Rückgang um 95 %, die NW-atlantischen Vorkommen wurden in nur 10 Jahren um 75 % dezimiert. Wesentlich effizienter arbeiteten jedoch die japanischen Fischfangflotten, die seit den 50er-Jahren einen Rückgang von über 99 % der NW-pazifischen Vorkommen schafften. Auch hier wird bald die Aufnahme in Anhang I in Erwägung zu ziehen sein.
_________________________________________________________________________________________
RAJIFORMES
Pristidae
Antrag 14.17 von Kenia, Nikaragua und der Vereinigten Staaten von Amerika
Pristidae (alle Arten der Familie)
Sägefische
< FÜR BILD ANKLICKEN >Aufnahme in Anhang I
Empfehlung von DCSP: zustimmen
Die sieben bekannten Arten der Sägerochen besiedeln die wärmeren Meeresbereiche des Atlantik und des Südpazifik. Ihre Verbreitung konzentriert sich auf flache Meeresbereiche, Brackwasser und dringen auch in Süßwasserbereiche vor. Bis Mitte des 20. Jahrhundert waren von vielen Arten noch große Bestände bekannt.
Die Hauptgefährdung liegt in der Zerstörung und Verschmutzung ihres Lebensraumes sowie den weltweit üblichen Fischereimethoden – dem Fang mit Netzen aller Art. Durch ihre sägeartig verlängerte Schnauze verheddern sich diese haiähnlichen Rochen häufig in den Netzen. Dennoch spielt auch der Handel mit den hochpreisigen Flossen und der sägeartigen Schnauze als Trophäe eine bedeutende Rolle, einzelne Ursprungsländer handeln noch mit Tausenden Derivaten pro Jahr. Für gut erhaltene Sägen werden 2.000 – 7.000 USD geboten, Flossen sind im asiatischen Raum bis zu 3.000 USD wert.
Diese vielfältigen Bedrohungen durch den Menschen haben bereits mehrere Sägerochenarten weiträumig zum Verschwinden gebracht. Im westlichen Mittelmeer und im Ost-Atlantik sowie bei Sri Lanka und den Philippinen dürften diese Arten bereits ausgestorben sein, im Golf von Mexiko, an vielen nord- und mittelamerikanischen Küsten sowie in zahlreichen asiatischen Meeresbereichen sind Sägerrochen nur mehr als seltene Einzelfunde anzutreffen.
Angesichts der Populationstrends hätte die Familie der Pristidae schon Ende des 20. Jahrhundert in den Anhang I aufgenommen werden müssen.
_________________________________________________________________________________________
ACTINOPTERYGII
ANGUILLIFORMES
Anguillidae
Antrag 14.18 von Deutschland Im Namen der EU und im Interesse der EU
Anguilla anguilla
Europäischer Flußaal
Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: zustimmen
Der Europäische Aal stellt durch seine außerordentliche Biologie ein weltweites Unikum dar. Alle Individuen gehören zu einer einzigen Metapopulation, die ausschließlich im Sargassomeer ablaicht. Die Larvenstadien erreichen mit dem Golfstrom die europäischen und nordafrikanischen Küstengewässer nach ca. 3 Jahren und ziehen nach mehreren Entwicklungsstadien die großen Fließgewässer landeinwärts. Nach ca. 10 bis 25 Jahren kehren sie zum Sargassomeer zurück, ob dort abzulaichen und zu sterben. Dieser Lebenszyklus machen die Europäischen Aale besonders verwundbar gegenüber Überfischung, Umweltverschmutzung und Barrieren ihrer Wanderstrecke (vor allem Wasserkraftwerke).
Während in Europa der traditionelle Konsum dieses Fisches rückläufig ist, basiert die hemmungslose Überfischung der Aalbestände auf dem Export von Glasaalen (eines der Jungtierstadien), der mittlerweile fast 90 Prozent des Exportes ausmacht. Seit 1995 wurden ca. 500 Millionen Glasaale in den asiatischen Raumes exportiert. Sämtliche sogenannten Aufzuchten basieren auf Naturentnahmen, zumeist im Entwicklungsstadium des Glasaales.
Bei dem derzeitigen Tempo der Ausbeutung würde der Europäische Aal innerhalb von 10 Jahren aussterben. Die Notwendigkeit einer Reglementierung des internationalen Handels ist dringend erforderlich. _________________________________________________________________________________________
PERCIFORMES
Apogonidae
Antrag 14.19 der Vereinigten Staaten von Amerika
Pterapogon kauderni
Molukken- Kardinalbarsch
Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Die Gefährdungsursache dieses ungewöhnlich schönen Fisches ist fast ausschließlich im internationalen zoologischen Handel zu sehen. Das Vorkommensgebiet in Indonesien ist nur 5.500 km² groß, die Gesamtpopulation zählt nur mehr 2,4 Millionen Exemplare. Jährlich wurden zuletzt bis zu 900.000 Exemplare der Natur entnommen. Die natürliche Reproduktion kann mit diesem Raubbau nicht Schritt halten. Diese Maulbrüter sind zwar schon in Gefangenschaft nachgezüchtet worden, doch 99,9% werden noch immer der Natur entnommen. Die Lebensdauer dieser Art ist in Gefangenschaft maximal 4 Jahre, in der Natur bestenfalls 2 Jahre. In einigen Vorkommensgebieten ist die Art bereits ausgestorben. Erschwerend ist auch die sehr große Mortalitätsrate beim Transport, sind doch viele dieser Fische durch die Cyanidfischerei ohnehin schon schwer geschädigt. Das Aussehen dieses kleinen attraktiven Fisches ist so einmalig, daß eine Verwechselung praktisch nicht möglich ist.
_________________________________________________________________________________________
ARTHROPODA
CRUSTACEAE
DECAPODA
Palinuridae
Antrag 14.20 von Brasilien
Panulirus argus und Panulirus laevicauda
Karibik Languste und Glattschwanzlanguste
Aufnahme der brasilianischen Population in Anhang II
Empfehlung von DCSP: zustimmen
Die Hauptursache des Rückganges der Langustenpopulationen ist eindeutig die Überfischung. 1991 betrug die Produktion noch 11.068t, was einen Rekord darstellte. Seitdem geht die Produktion permanent zurück und beträgt derzeit etwa 6.000t und dies bei steigender Nachfrage. Die Bestände haben sich lokal um bis zu 90% reduziert. In immer größeren Meerestiefen wird nun gefischt um den Bedarf einigermaßen decken zu können. Da diese Arten ausschließlich auf natürliche Reproduktion angewiesen sind, fehlen nun die adulten Tiere um für eine ausreichende Nachkommenschaft zu sorgen. Hauptabnehmer der brasilianischen Langusten sind die USA, Frankreich und Japan. Von der Aufnahme in den CITES Anhang II verspricht sich Brasilien auch ein besseres Management des Handels, vor allem aber den illegalen Handel zu unterbinden.
_________________________________________________________________________________________
CNIDARIA
ANTHOZOA
GORGONACEAE
Corallidae
Antrag 14.21 der Vereinigten Staaten von Amerika
Corallium spp.
Rote Korallen
Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Alle 26 Arten von Roten Korallen sind in ihrem Bestand angegriffen bis gefährdet. 1984 wurden noch 450 mt aufgesammelt. Seither geht die jährliche Einbringung dramatisch zurück, auf zuletzt nur mehr 28 mt. Und dies trotz der immer besseren Fischmethoden in immer tieferen Bereichen, bis 1500m Tiefe. Die Überfischung dieser Art ist schon so stark, daß die Juwelierindustrie heute schon alle Abfälle bei der Schmuckerzeugung zu Pulver vermahlt und mit synthetischen Harzen vermengt und eine Rote Korallenpaste produziert. Die Zerstörung des Ecosystems bei den heutigen Fangmethoden ist schon dramatisch und keinesfalls zu bagatellisieren. Aus EU Sicht geht es in erster Linie um Corallum rubrum, die Rote Mittelmeerkoralle. Spanien hat schon 19.. versucht, Corallum rubrum in den Anhang I aufnehmen zu lassen, ist aber gescheitert. Da die Nachfrage eher steigt, die natürliche Reproduktion in keiner Weise schritt halten kann, ist es dringend an der Zeit alle Rote Korallenarten im Anhang II zu listen. Corallum rubrum würde sogar die Kriterien für eine Anhang I Listung erfüllen.
_________________________________________________________________________________________
FLORA
AGAVACEAE
Antrag 14.22 der Vereinigten Staaten von Amerika
Agave arizonica
Arizonaagave
Streichung vom Anhang I
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre, diese Art betreffend, haben ergeben, daß diese Art eine Naturhybride von Agave chrysantha und Agave toumeyana var.bella ist. Diese beiden guten Arten sind sehr häufig und keineswegs gefährdet. Die Kreuzung dieser beiden Arten bringt keimfähige Samen hervor, woraus "Agave arizonica" entsteht. Diese Hybride selbst ist aber nicht fortpflanzungsfähig.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.23 der Vereinigten Staaten von Amerika
Nolina interrata
San Diego Bärengras
Transfer vom Anhang I in Anhang II, einschließlich aller Teile und Derivate
Empfehlung von DCSP: ablehnen
Diese Art ähnelt sehr der gärtnerisch häufig verkauften Nolina recurvata, dem "Elefantenfuß" welcher massenhaft künstlich vermehrt wird. Fakt ist daß das Verbreitungsgebiet in Kalifornien sich auf 9 Populationen beschränkt, und eines in Mexiko mit insgesamt etwa 9.000 Naturexemplaren. In einzelnen Vorkommensgebieten ist die Art nahe am aussterben. Derzeit gibt es auf Grund der Listung im Anhang I keinen Handel mit dieser Caudexpflanze, bei einer Ablistung würde der Handel sofort losgehen, was in der Vergangenheit vor 1983 der Fall war, daher auch die Gefährdung. Die Pflanze ist extrem langsamwüchsig und nicht für Zimmerkultur geeignet, obwohl das San Diego Bärengras für Zimmerkultur geeignet propagiert wird. Eine Ablistung in den Anhang II ist noch viel zu früh. Eine Populationsfestigung durch die USA wäre von Nöten, und vor allem gehört der laufende Habitatsverlust durch Urbanisierung gestoppt.
_________________________________________________________________________________________
CACTACEAE
Antrag 14.24 von Argentinien
Pereskia spp. und Quiabentia spp.
Laub-Kakteen und Quiabentien
Streichung aus Anhang II
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Diese Kakteensträucher und Kakteenbäume werden von Vielen gar nicht als Kakteen wahrgenommen, unterscheiden sich diese Artvertreter vollkommen im Aussehen von den anderen Kakteen. Ein Verwechselungsproblem besteht also überhaupt nicht. Von Pereskia gibt es 16 Artvertreter, von Quiabentia nur 2. Es gibt so gut wie keinen internationalen Handel, auch keinen illegalen, und keine einzige Art dieser beiden Gattungen ist gefährdet oder auch nur angegriffen. Einige Arten haben zwar ein kleines Verbreitungsgebiet, es besteht aber bestenfalls nur wissenschaftliches Interesse. Der geringe lokale Handel mit diesen Arten beschränkt sich aber auf Blätter und Früchte. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß diese unsinnige bisherige Auflistung im Anhang II von CITES gerade bei den Kakteenliebhabern Zweifel an der Seriosität der Convention aufkommen hat lassen. CITES wurde ausgelacht und nicht ernst genommen. Es ist hoch an der Zeit, daß dieser kontraproduktive Umstand beendet wird.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.25 von Mexiko
Pereskiopsis spp.
Blatträgerkaktusarten
Streichung vom Anhang II
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Dieser Antrag zeigt einmal mehr auf, daß Exemplare des Anhanges II oft sinnwidrig dort aufgelistet sind.
Es ist hoch an der Zeit, daß diese Gattung aus dem Anhang II gestrichen wird.
_________________________________________________________________________________________
CACTACEAE und ORCHIDACEAE
Antrag 14.26 von der Schweiz
Cactaceae spp. (#4) und Orchidaceae spp. (#8) in Anhang II, und alle Taxa angemerkt mit Anmerkung #1
Verschmelzung und Änderung der Anmerkungen #1, #4 und #8 wie folgt:
"Betrifft alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen
Empfehlung von DCSP: unterstützen
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.27 von der Schweiz,
als Verwahrstaat, im Auftrag des Ständigen Ausschusses
Adonis vernalis, Guaiacum spp., Hydrastis canadensis, Nardostachys grandiflora, Panax ginseng, Panax quinquefolius, Picrorhiza kurrooa, Podophyllum hexandrum, Pterocarpus santalinus, Rauvolfia serpentina, Taxus chinensis, T. fuana, T. cuspidata, T. sumatrana, T. wallichiana, Orchidaceae spp. in Appendix II und alle Appendix-II taxa (Agave victoriae reginae, Aloe spp., Anacampseros spp., Aquilaria spp., Avonia spp., Beccariophoenix, Bowenia spp., Caryocar costaricense, Cibotium barometz, Cistanche deserticola, Cyathea spp.,
Änderung der Anmerkungen betreffend diese Taxa mit folgendem Wortlaut:
"Bezeichnet alle Teile und Derivate, ausgenommen:
"Bezeichnet unterirdische Teile (z.B. Wurzeln, Rhizome): im Ganzen, Teile oder pulverisiert."
"Bezeichnet ganze und geschnittene Wurzeln und Teile von Wurzeln"
"Bezeichnet Holzblöcke, Sägespäne, Pulver oder Extrakte."
"Bezeichnet alle Teile und Derivate, ausgenommen:
Empfehlung von DCSP: zustimmen
Dieser scheinbar unübersichtliche Antrag bringt in Wahrheit, wenn er angenommen wird der exekutierenden Behörde eine wesentliche Erleichterung der Arbeit weil er die bisherigen Anmerkungen verringert und überschaubarer darstellt.
Die Anmerkung für Adonis vernalis bis T. wallichiana ist ausreichend und begrüßenswert vereinfacht.
_________________________________________________________________________________________
DIAPENSIACEAE
Antrag 14.28 der Vereinigten Staaten von Amerika
Shortia galacifolia
Shortie
Streichung von Anhang II
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Die Art ist seit 1983 im Anhang II. Das natürliche kleine Vorkommensgebiet liegt in Nordamerika in den Appalachen-Bergen. In den 1960er Jahren wurde ein großer Teil der Population durch den Bau eines Wasserkraftwerkes zerstört. Die Population konnte sich aber in der Zwischenzeit erholen und es gibt keinen nationalen oder internationalen Handel mit Wildpflanzen. Der Bedarf für die Gärtnereien kann aus Nachzuchten leicht gedeckt werden. Darüber hinaus ist die Pflanze national in den einzelnen Bundesstaaten Georgia und Nord-Carolina streng geschützt und die Populationen werden überwacht.
Eine Streichung aus dem Anhang II von CITES ist gerechtfertigt.
_________________________________________________________________________________________
EUPHORBIACEAE
Antrag 14.29 von der Schweiz
Euphorbia spp. in Anhang II
Wolfsmilchgewächse in Anhang II
Änderung der Anmerkung betreffend Euphorbia spp., welche im Anhang II gelistet sind, wie folgt:
"Sukkulente, ausschließlich nicht-bleistiftförmige, nicht korallenförmige, nicht kandelaberartige Arten, mit Formen und Ausmaßen wie beschrieben, ausgenommen die Arten, welche im Anhang I gelistet sind:
Empfehlung von DCSP: zurückziehen
Von den ca.900 sukkulenten Euphorbien werden derzeit 328 Arten gehandelt. Hintergedanke dieses Antrages ist, daß bis jetzt eine überwiegende Vielzahl von Arten, welche vom Handel überhaupt nicht betroffen sind, unnötig "mitgeschleppt" werden. Auch von den 328 gehandelten ist der größere Teil nicht gefährdet. Obwohl der vorliegende Antrag vom Sinn her durchaus zu begrüßen ist, so muß darauf hingewiesen werden, daß der Antrag in dieser Form aus 2 Gründen abzulehnen ist:
_________________________________________________________________________________________
LEUMINOSAE
Antrag 14.30 von Brasilien
Caesalpinia echinata
Pernambuckholz
Aufnahme in Anhang II, einschließlich aller Teile und Derivate
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Das Echte Brasilholz gab als brasilianischer Nationalbaum dem Land den Namen. Sein Vorkommen beschränkt sich auf den Atlantischen Küstenwald. Auf Grund der Ausbeutung des früher vor allem als Brasilholz bezeichneten Baumes wurden diese einzigartigen Trockenwälder seit dem 16. Jahrhundert hemmungslos ausgebeutet. So wurden bis heute 93 % des Bestandes vernichtet. Das stark fragmentierte Areals des Pernambukholzes beschränkt sich heutzutage auf nur etwas mehr als 100 km² in SO-Brasilien.
Während das Holz ursprünglich vielseitiger verwendet wurde, auch als Tropenholz und zur Farbstoffgewinnung, beschränkt sich die heutige Nutzung vor allem auf den Bau von Bögen für Saiteninstrumente. Obwohl Violinbögen bereits mehrheitlich aus Carbonfasern hergestellt werden, bevorzugen professionelle Musiker weiterhin Pernambuk-Bögen wegen ihrer Klangeigenschaften. Günstige Pernambukbögen sind bereits ab 300 € erhältlich. Der jährliche Weltbedarf liegt bei ca. 200 m³ Pernambukholz.
Die Kultivierung des Pernambukholzes und sonstige Schutzbestrebungen werden seit nunmehr über 30 Jahren durchgeführt, es kommt jedoch dennoch häufig zu Naturentnahmen und zu illegalem Handel. Auf Grund der aktuellen Bestandsentwicklung ist die Notwendigkeit zur Aufnahme in Anhang I bereits abzusehen.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.31 von Deutschland im Namen der EU und im Interesse der EU
Dalbergia retusa und Dalbergia granadillo
Cocoboloholz und Foseholz
Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Die beiden Bäume kommen von Mexiko bis nach Panama vor. Primär geht es in diesem Antrag um Dalbergia retusa das durch Abholzung stark bedroht ist und in einigen Teilen seines Vorkommensgebietes bereits ausgerottet ist. Das Cocoboloholz wird in den Vorkommensländern gerne als Schnitzholz für touristische Reiseandenken verwendet. Aber das Holz wird auch nach Nordamerika als attraktives Tropenholz für exklusive Zwecke verarbeitet ebenso findet es Verwendung im Holzinstrumentebau. Plantagenanbau gibt es in praktisch jedem Vorkommensstaat. Jedoch werden nach wie vor bis zu 100jährige Bäume aus der Natur entnommen, dies hauptsächlich von privaten und nicht von staatlichen Waldflächen. Der Baum ist sehr langsamwüchsig, dennoch würde sich der Anbau durch den hohen Wert des Holzes rentieren. Nationale Schutzbemühungen gibt es und es wäre wichtig, das Interesse des Handels durch eine Listung in Anhang II auf das Cocoboloholz aus nachhaltiger Nutzung zu lenken. Dalbergia grandillo, das Foseholz, ist nur mit DNA-Analyse von Dalbergia retusa zu unterscheiden. Daher sollten beide Arten, auf Grund des Verwechslungsproblems in den Anhang II aufgenommen werden.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.32 von Deutschland im Namen der EU und im Interesse der EU
Dalbergia stevensonii
Honduraspalisander
Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Das Honduraspalisander kommt vor allem im laubtragenden, immergrünen Sumpfurwald in Beliz und angrenzenden Regionen in Guatemala und Mexiko vor. Aufforstung oder Plantagenzucht gibt es keine. In einigen Gebieten sind bereits 80% der Bäume gerodet worden. Verwendet wird das seltene Holz vor allem im Holzinstrumentebau für Klanghölzer für das Musikinstrument Marimbafon. Das Marimbafon ist vergleichbar mit einem Vibraphon oder einem Xylophon, wobei es keine Metallteile und einen größeren Klangumfang hat.
Es ist zu befürchten, daß der Baum in Kürze vor der Ausrottung steht, wenn nicht im Sinne des Vorsorgeprinzips ein Handelsregulativ in Form einer Listung in Anhang II in Kraft tritt.
_________________________________________________________________________________________
MELIACEAE
Antrag 14.33 von Deutschland im Namen der EU und im Interesse der EU
Cedrela spp.
Westindische Zedern
< FÜR BILD ANKLICKEN >Aufnahme in Anhang II
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Cedrela odorata ist derzeit im CITES Anhang III von Peru und Kolumbien. Das Zigarrenkistchenholz ist wegen seiner Verrottungsresistenz und wegen seiner Insektenbeständigkeit weltweit begehrt und die Nachfrage steigt ständig. Dieses Qualitätsholz kann aber immer weniger eingebracht werden, einerseits wegen der starken Rodung der Vorkommenswälder, andererseits wegen zu starker Entnahme aus der Natur. So ist die Art in vielen Vorkommensstaaten Mittel und Südamerikas schon sehr rar. Auch im mehreren Staaten Afrikas, Asiens, Ozeaniens und in Australien ist dieser begehrte Baum eingeschleppt und wird plantagenmäßig angebaut. Eine Unterscheidung des Holzes, ob es aus einer Plantage oder aus der Natur kommt, ist nicht möglich. Um weiteren Raubbau aus der Natur zu verhindern ist eine Unterschutzstellung im Anhang II von CITES notwendig. Der illegale Handel mit dieser Art ist enorm, sind doch 90% aller peruanischen Cedrela odorata Naturentnahmen illegal. In Honduras, Nikaragua und Guatemala ist die Situation ähnlich außer jeglichen Kontrolle. Oft werden solche Bäume auch in den Nationalparks geschlägert. Alle anderen Cedrelaarten müssen wegen der leichten Verwechselbarkeit gemäß Artikel II, 2(b) der Konvention mitgeschützt werden.
_________________________________________________________________________________________
ORCHIDEACEAE
Antrag 14.34 von der Schweiz
Orchidaceae spp. in Anhang II
Änderung der Anmerkung betreffend Orchidaceae spp., welche im Anhang II gelistet sind, mit folgendem Wortlaut:
"Künstlich vermehrte Hybriden der folgenden Gattungen sind nicht Gegenstand der Maßnahmen der Konvention, wenn Bedingungen erfüllt werden, wie nachstehend beschrieben in den Paragraphen a.) und b.), und zwar bei Cymbidium, Dendrobium, Miltonia, Odontoglossum, Oncidium, Phalaenopsis and Vanda:
Pflanzen, die die Ausnahmen nicht klar erfüllen, müssen von entsprechenden CITES Dokumenten begleitet sein."
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Die angeführten Gattungen werden weltweit massenhaft hybridisiert angeboten, sehr oft auch als Gattungshybriden oder Mehrgattungshybriden. Für die wissenschaftliche Behörde sind diese Hybriden alle leicht identifizierbar, es gibt keine Verwechselungsprobleme. Hybriden können nicht Gegenstand der Konvention sein.
(ii) detto. Besonders ist hier zu begrüßen, daß die bisherige Diskriminierung des Touristen gegenüber dem Handel nun wegfällt. Es kann nun auch eine einzige Hybride, welche obige Kriterien erfüllt, CITES-frei grenzüberschreitend von jeder Person mitgenommen werden.
Ein längst fälliger Antrag, dem unbedingt zugestimmt werden sollte. CITES war gerade in diesem Punkt schon geradezu lächerlich und vollkommen unrealistisch. In jedem Baumarkt und jedem besseren Lebensmittelgeschäft werden oben angeführte Hybriden angeboten, brauchten aber bisher CITES Ausfuhrpapiere, um sie von einem Land in ein anderes Land zu verbringen, in der EU sogar noch zusätzlich CITES Einfuhrpapiere. Es ist nur zu hoffen, daß dieser CITES kontraproduktive Schwachsinn nun ein Ende findet.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.35 von der Schweiz,
als Verwahrstaat, im Auftrag des Ständigen Ausschusses
Orchidaceae spp. enthalten im Anhang II
Änderung der Anmerkung betreffend Orchidaceae spp., welche im Anhang II gelistet sind, mit folgendem Wortlaut:
"Künstlich vermehrte Hybriden der folgenden Gattungen sind nicht Gegenstand der Maßnahmen der Konvention, wenn Bedingungen erfüllt werden, wie nachstehend angegeben unter a.) und b.), und zwar bei Cymbidium, Dendrobium, Phalaenopsis and Vanda:
Pflanzen, die die Ausnahmen nicht klar erfüllen, müssen von entsprechenden CITES-Dokumenten begleitet sein."
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Dieser Antrag unterscheidet sich von dem Antrag 14.34 der Schweiz nur dadurch, daß die Gattungen Miltonia, Odontoglossum und Oncidium fehlen. Sollte der höherwertigen Antrag der Schweiz nicht die erforderliche Zustimmung erhalten, so sollte wenigstens diesem Antrag zugestimmt werden. Ansonsten gilt dasselbe wie beim Antrag 14.34 geschrieben.
_________________________________________________________________________________________
TAXACEAE
Antrag 14.36 der Vereinigten Staaten von Amerika
Taxus cuspidata
Bonsai-Eibe
Anpassung der Listung im Anhang II wie folgt:
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Von Taxus cuspidata werden viele Hybriden geschaffen, ebenso wird die Art massenhaft in vegetativer Stecklingskultur vermehrt. Die pharmazeutische Industrie verwendet diese Pflanzen zur Gewinnung von chemischen Derivaten, besonders bei der Produktion von Psychopharmaka. Auch in der Homöopathie ist Taxus cuspidata gefragt. Da Hybridpflanzen und Nachzuchtpflanzen keine Naturentnahmen sind, können sie auch nicht Gegenstand der Konvention sein.
_________________________________________________________________________________________
Antrag 14.37 von der Schweiz,
als Verwahrstaat, im Auftrag des Ständigen Ausschusses
Taxus chinensis, T. cuspidata, T. fuana und T. sumatrana
"Ganze künstlich vermehrte Pflanzen in Töpfen oder kleinen Behältern, wobei jede Sendung von einem Schild oder Dokument begleitet wird unter Angabe des Taxons oder der Taxa und des Textes "künstlich vermehrt", sind nicht Gegenstand der Maßnahmen der Konvention"; und
"Künstlich vermehrte Hybriden und Kultivare von Taxus cuspidata in Töpfen oder kleinen Behältern, wobei jede Sendung von einem Schild oder Dokument begleitet wird unter Angabe des Taxons oder der Taxa und des Textes "künstlich vermehrt", sind nicht Gegenstand der Maßnahmen der Konvention."
Empfehlung von DCSP: unterstützen
Wenn der Antrag 14.36 angenommen wird, dann muß in Konsequenz dieser Antrag angenommen werden.
_________________________________________________________________________________________
DCSP wünscht allen Teilnehmern an der Konferenz gutes Gelingen!